Presseverlage sehen ihre Bedenken gegenüber Google bestätigt / EU-Kommission muss Fair Search sicherstellen
(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen Google. EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat Google eine letzte Schonfrist eingeräumt, um Vorwürfe des Missbrauchs seiner beherrschenden Suchmaschine auszuräumen. Insbesondere der Vorwurf, dass Google in seiner Suche eigene Angebote gegenüber Angeboten Dritter bevorzuge, entspricht Bedenken, die BDZV und VDZ seit Jahren anmelden und 2009 auch den Wettbewerbsbehörden mitgeteilt haben.
\"Die Entscheidung der Kommission hat die Auffassung der Verleger bestätigt, dass Google seine Marktmacht für wettbewerbsverzerrende Suchmanipulationen missbraucht\", erklärte VDZ-Präsident Prof. Dr. Hubert Burda. \"Damit ist Fair Search auch von den Wettbewerbshütern als wichtiges Element der digitalen Welt anerkannt worden\", so der VDZ-Präsident weiter.
\"Im weiteren Verfahren muss die EU-Kommission eine wirksame und nachhaltige Beseitigung aller Bedenken sicherstellen\", erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen. \"Sollte Google selbst Vorschläge machen, muss die EU-Kommission sie unter Beteiligung der Beschwerdeführer auf Herz und Nieren prüfen und darf nötigenfalls auch nicht davor zurückschrecken, das Missbrauchsverfahren konsequent fortzuführen.\" Lenkt Google ein und schlägt wirksame Abhilfe vor, ist die Kommission bereit, das Verfahren einzustellen. Ansonsten drohen hohe Strafen von bis zu zehn Prozent des Google-Jahresumsatzes.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse
Hans-Joachim Fuhrmann, Leitung, Kommunikation
Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin
Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-299
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