Psittakoseverordnung offiziell aufgehoben / Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt / Empfehlung: Buchführung und Kennzeichnung bis auf Weiteres beibehalten
(Wiesbaden) - Seit dem 17. Oktober ist die Psittakoseverordnung durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nun offiziell aufgehoben. Eine entsprechende Kennzeichnung nach der bisherigen Psittakoseverordnung ist demnach nicht mehr notwendig.
Der ZZF empfiehlt Züchtern und Händlern jedoch, bis auf weiteres die Buchführung und Kennzeichnung der Sittiche im bisherigen Umfang freiwillig fortzusetzen. Denn für welche Vögel Buchführungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß der Geflügelpestverordnung besteht, ist im Moment noch nicht bekannt. Die Ausnahmeregelung für Händler, die Psittakosebuchführung betrieben haben, wurde aus der Geflügelpestverordnung gestrichen, wodurch sich unklare Formulierungen in der Geflügelpestverordnung ergeben haben. Der ZZF hat beim Bundesministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft eine Erläuterung der korrekten Vorgehensweise im Zoofachhandel erbeten und wartet noch auf Antwort.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
Antje Schreiber, Pressesprecherin
Mainzer Str. 10, 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 447553-0, Telefax: (0611) 447553-33
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