Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Regelung bei osteuropäischen Saisonarbeitskräften bleibt unverändert / DBV: Klarheit schafft Planungssicherheit für Betriebe

(Bonn) - Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Bundesanstalt für Arbeit angewiesen die Regelung über die Zulassung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau unverändert nicht nur im nächsten Jahr, sondern bis zum Jahre 2003 anzuwenden. Der Deutsche Bauernverband begrüßt, dass mit dieser Regelung Planungssicherheit für die Betriebe in den nächsten vier Jahren besteht.



Der Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, die derzeitige Regelung um vier Jahre zu verlängern, ist eine konstruktive Diskussion der berufsständischen Spitzenorganisationen Deutscher Bauernverband, Zentralverband Gartenbau, Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und Arbeitsgemeinschaft gärtnerischer Arbeitgeberverbände gemeinsam mit der Industriegewerkschaft Bauen- Agrar- Umwelt vorausgegangen. Der Berufsstand und die Tarifpartner haben im Frühjahr eine gemeinsam erarbeitete Kompromissregelung für die Zulassung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau vorgelegt. Diesem gemeinsamen Vorschlag konnte die Bundesregierung nicht folgen, weil nach ihrer Auffassung mit der Umsetzung unkalkulierbare arbeitsmarktliche Risiken verbunden wären. Der Deutsche Bauernverband bedauert dies, da nach seiner Auffassung Betriebe die Möglichkeit hätten, aufgrund der Zusicherung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte zu expandieren und sich aufgrund der vorgeschlagenen Quotierung die Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte erhöhen würde.



Die Fortschreibung der Regelung des Jahres 1999 bedeutet, dass die für das Jahr 1999 gegebenen Zusicherungen für die Zulassung der osteuropäischen Arbeitskräfte unverändert aufrecht erhalten bleiben und die Betriebe, die in diesem Jahr Betriebserweiterungen vorgenommen haben oder in den nächsten Jahren vornehmen werden, hierfür osteuropäische Kräfte erhalten können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass von den Arbeitsämtern keine inländischen Arbeitssuchenden vermittelt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V.

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