Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Regierungsamtliche Existenzvernichtung

(Frankfurt am Main) - Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat eine Verfassungsklage in Karlsruhe gegen die Ökosteuer angekündigt.



Renommierte Wissenschaftler haben in einem Gutachten, das im Auftrag des BGL erstellt wurde, festgestellt, dass die Erhöhung der Mineralölsteuer im Rahmen des Ökosteuergesetzes gegen Grundsätze des Finanzverfassungsrechts und gegen allgemeine Verfassungsprinzipien der Steuergerechtigkeit verstößt. Zudem verletze die Reform Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in ihren Grundrechten auf Gleichheit und Berufsfreiheit.



Der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Michael Müller, und die Sprecherin der AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrike Mehl, haben unter anderem mit Blick auf die vom BGL angekündigte Verfassungsklage kritisiert, die derzeitige Diskussion um die Ökosteuer sei geprägt durch Populismus statt Sachlichkeit. Zwar erkennen die beiden Politiker die Probleme des deutschen Güterkraftverkehrs aufgrund der internationalen Konkurrenzsituation an, jedoch habe der BGL den Grundsatz der Ökosteuer nicht abgelehnt.



Der BGL steht dem Grundsatz des Ökosteuergesetzes nicht ablehnend gegenüber, den Ressourcenverbrauch stärker in die Besteuerung einzubeziehen und den Faktor Arbeit im Gegenzug von Steuern und Abgaben zu entlasten. Der BGL hat jedoch nie Zweifel daran gelassen, dass er dafür ein europaweit abgestimmtes Konzept für erforderlich hält, das Wettbewerbsverzerrungen vermeidet. Solange eine solche Lösung nicht vorliege, müsse national gewährleistet werden, dass alle im internationalen Wettbewerb stehenden deutschen Unternehmen von zusätzlichen Öko-Steuerlasten ausgenommen werden. Der BGL hätte hierzu eine politische Lösung einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht vorgezogen und hat bei den verantwortlichen Politikern intensiv für diese Position geworben. Leider habe die Bundesregierung trotzdem nur einem Teil der im internationalen Wettbewerb stehenden deutschen Wirtschaft Ausnahmen von der Ökosteuer zugestanden. Gleichzeitig sehe sie tatenlos zu, wie der deutsche Güterkraftverkehr einem noch stärkeren internationalen Verdrängungswettbewerb ausgesetzt werde.



Durch die Ökosteuerreform werden Tausende von deutschen Transportunternehmen und Arbeitsplätze in ihrer Existenz getroffen, weil: ausländische Fahrzeuge mit einer Tankfüllung 3.000 km und mehr in Deutschland zurücklegen, ohne zu tanken. Die Ökosteuer belastet somit hochgradig allein deutsche Unternehmen, denen keine andere Wahl bleibt, als mit allen rechtlichen Mitteln gegen die regierungsamtliche Existenzvernichtung vorzugehen.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL

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