Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Schwerer Vorfall von Cybergrooming - Die Deutsche Kinderhilfe fordert besseren Kinder- und Jugendmedienschutz

(Berlin) - Der tragische Sachverhalt eines 14-jährigen Mädchens, das von einem Straftäter bei seinen Ausgängen mehrfach vergewaltigt wurde nachdem es ihn im Internet kennengelernt hatte, zeigt erneut und eindeutig, wie dringlich es ist, sich ernsthaft mit dem gesellschaftlichen Problem der Online-Kommunikation in Sozialen Medien zu beschäftigen.

Politik und Gesellschaft müssen erkennen, welche Risiken die Online-Kommunikation - die weitestgehend anonym erfolgt - in den Sozialen Medien und insbesondere in Chats und Online-Spielen für Kinder und Jugendliche haben kann. Der bisherige gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz bietet hierbei keine adäquate Reaktionsmöglichkeit auf diese Kommunikationsrisiken. Die gesetzlichen Schutzmechanismen basieren gegenwärtig noch auf der Prüfung von pornografischen, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Inhalten des Angebots. Nicht geprüft wird jedoch, welche Möglichkeiten der Kommunikation das Angebot bietet, d.h., wer mit wem Kontakt aufnehmen kann. Dies ist umso problematischer, da insbesondere eine Vielzahl von Online-Spielen, Kinder-Chat-Räumen und sozialen Plattformen von der grafischen Gestaltung her explizit auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist. Effektive Sicherheitsvorkehrungen, die Kinder vor Viktimisierungen durch Sexualstraftäter schützen, fehlen dabei leider in fast allen Programmen - unabhängig davon, ob diese auf Datenträgern oder rein online erhältlich sind.

Insbesondere den Online-Spielen wird in dieser Diskussion zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl diese häufig von Sexualtätern zu Annäherungszwecken genutzt werden. Mittlerweile kommt fast kein Spiel ohne die Möglichkeit des online-basierten Zusammenspiels aus. Auch bei Spielen, die von der USK ab 0, 6 oder 12 Jahren freigegeben wurden, gibt es keine wirksame Personen- oder Altersverifikation. Die dort ablaufenden Interaktions- und Kommunikationsprozesse bergen das Risiko der Begehung von schwerwiegenden Delikten zwischen den Nutzern. Auch gibt es keinerlei Warnhinweise, z.B. auf Spielen und Datenträgern oder auch im Internet für Chat-Räume, die auf die Gefahren des Cybergroomings aufmerksam machen. Die bisherigen Mechanismen für Alterseinstufungskriterien bei Online-Medien und -Spielen sind ungeeignet, um Risikopotentiale zu erkennen, geschweige denn zu lösen.

Die Deutsche Kinderhilfe e.V. hat zusammen mit Herrn Thomas-Gabriel Rüdiger, Experte für die Kommunikationsrisiken Sozialer Medien und Beiratsmitglied der Deutschen Kinderhilfe, bereits im Dezember 2012 einen Forderungskatalog für eine Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes veröffentlicht. Zugleich fordert die Deutsche Kinderhilfe alle im Bereich der Medienkompetenz tätigen Organisationen und Behörden auf, Eltern und Lehrer für Interaktionsrisiken in Sozialen Medien und Online-Spielen zu sensibilisieren. Kinder treten mit einem Problem eher an ihre Eltern heran, wenn sie Vertrauen zu ihnen haben. Und das entsteht in diesem Zusammenhang meist durch Medienkompetenz. Wenn die Eltern sich mit dieser Thematik auskennen, gibt es eine gemeinsame Ebene. So werden sie zum Ansprechpartner für ihre Kinder. Diese Zeit sollten Eltern sich nehmen. Die Deutsche Kinderhilfe initiiert daher Workshops für Eltern und Lehrer und fordert auch die Einführung des Schulfaches Medienkompetenz.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

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