SEPA: Onlinekauf mit Lastschrift weiterhin möglich
(Berlin) - "Alle Zeichen stehen auf Grün, dass auch im kommenden Jahr, wenn das SEPA-Zeitalter anbricht, Onlineshop-Betreiber und ihre Kunden nicht auf das Bezahlen mit Lastschrift verzichten müssen." Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland HDE, begrüßte die Klarstellung der Bankenaufsichtsbehörde BaFin gegenüber der Wirtschaftswoche, dass der Verzicht auf die Unterschrift im SEPA-Lastschriftverfahren keinen bußgeldbewährten Tatbestand nach dem Gesetz über das Kreditwesen darstellt. "Der HDE hatte sich bei der Bundesregierung für den Erhalt des derzeitigen einfachen Lastschriftverfahrens im Internet eingesetzt und konnte erreichen, dass im SEPABegleitgesetz klargestellt wird, dass keine Unterschrift zur Einholung einer Lastschrift erforderlich ist. Die BaFin als unabhängige Aufsichtsinstanz folgt nun dem Gesetzgeber." Damit könne das Lastschriftverfahren in jahrelang bewährter Form auch unter SEPABedingungen fortgeführt werden.
Tromp verwies auf die Bedeutung des Lastschriftverfahrens im ECommerce: "Für den Kunden ist das Zahlen per Abbuchung bequem und über die Rückbuchungsmöglichkeit gleichzeitig auch sicher. Die Gefahr von Kaufabbrüchen sinkt. Damit steht dem Handel ein kostengünstiges Verfahren mit eingebautem Käuferschutz zur Verfügung." Die Lastschrift sei zudem attraktiv, da sie weitgehend in Eigenregie des Handels erfolgen kann und damit eine Alternative zu den Systemen der Banken und gewerblichen Zahlungsanbietern biete.
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