Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Landesverband Berlin-Brandenburg (SoVD)

Sozialgerichtsbarkeit muss eigenständig bleiben

(Berlin) - Der SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. hat sich in einem dringenden Appell an den Senat von Berlin und die Landesregierung von Brandenburg gewandt, dem Beschluss der 82. Justizministerkonferenz zur Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zu folgen. "Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zu erhalten" so die Sozialexpertin des SoVD LV Berlin Brandenburg e. V., Prof. Ursula Engelen-Kefer. Die Sozialgerichtsbarkeit sei häufig der letztmögliche Weg, um Menschen die Durchsetzung ihrer Rechte aus unserem Sozialstaat zu gewährleisten. Bei den sozialen Leistungen handele es sich zudem um Ansprüche, die vielfach durch eigene Beitrags- und Steuerzahlungen der Betroffenen erworben worden sind. "Im Verlaufe der zunehmenden Komplexität von Gesetzen und Verwaltungshandeln wird eine kompetente und verlässliche eigenständige Sozialgerichtsbarkeit immer wichtiger. Dies darf nicht in Frage gestellt werden", so Engelen-Kefer. Dazu gehörten die Spezialisierung der Kammern in den Sozialgerichten - insbesondere für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die Arbeitsförderung, die Grundsicherung, die Sozialhilfe und das Schwerbehindertenrecht. Als besonders wichtig hob die Sozialexpertin des SoVD LV Berlin Brandenburg e. V. hervor, dass neben den Berufsrichtern ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der betroffenen Menschen an der Rechtsprechung beteiligt sind. Sowohl hauptamtliche wie ehrenamtliche Richter müssen wegen der häufigen und komplexen Veränderungen der Gesetzgebung und der Lebensrealitäten ständig an Informations- und Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Eine Zusammenlegung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der damit verbundene Austausch der Richter würden die Qualität der Rechtsprechung in den verschiedenen Zweigen der Sozialgerichtsbarkeit erheblich beeinträchtigen und zu großen Zeitverzögerungen führen. "Gerade bei den betroffenen Menschen, die auf den Bezug der Sozialleistungen in ihrer Lebensexistenz angewiesen sind, wird dies zu unbilligen Härten führen." Die Argumente, durch die Zusammenlegung können Personal und Finanzen eingespart werden, sind nicht stichhaltig. Vielmehr würde dies erhebliche Reibungsverluste, Kosten und Zeitverzögerungen bei der praktischen und räumlichen Umsetzung hervorrufen. Umgekehrt können durch räumliche Nähe der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie den Austausch von Richterstellen - unter Wahrung der beiderseitigen Eigenständigkeiten - Einsparungen sächlicher, räumlicher und personeller Ressourcen ermöglicht werden. Hierfür gibt es in einzelnen Bundesländern bereits gute Ansatzpunkte.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg (SoVD) Pressestelle Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin Telefon: (030) 2639380, Telefax: (030) 26393829

(cl)

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