Statement des MB-Vorsitzenden Rudolf Henke zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts
(Berlin) - Zu den gestrigen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts in der Frage von Streiks in kirchlichen Einrichtungen (Zweiter Weg und Dritter Weg) erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke:
"Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Abwägung von Grundrechtspositionen den Versuch unternommen, einen Interessenausgleich zu beschreiben, der das Selbstbestimmungsrecht der Kirche anerkennt und die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützten Rechte der Gewerkschaften wahren soll. Die Praxis wird zeigen, ob die Kirchen dem Anspruch eines eigenständigen, am christlichen Glaubensbekenntnis orientierten und aus dem Leitbild der Dienstgemeinschaft abgeleiteten Regelungsverfahrens gerecht werden können. Wenn im kirchlichen Krankenhaus betriebswirtschaftliche Eigengesetze übermächtig in den Vordergrund treten und das Christliche verdrängen, dann lässt sich das kirchliche Privileg auf Dauer nicht mehr wirksam vertreten. Das schriftlich formulierte Urteil wird wesentlichen Einfluss auf die künftige Ausgestaltung eines kirchenspezifisch geprägten Regelungssystems nehmen."
Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband
Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin
Telefon: (030) 746846-0, Telefax: (030) 746846-16
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