Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Statement für die Presse: Hildegard Müller zur gestrigen (6. Juni 2011) Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Energiewende vom Kabinett der Bundesregierung

(Berlin) - "Nachdem das Bundeskabinett die politische Weichenstellung zur Energiewende auf den Weg gebracht hat, muss auch im weiteren Verfahren der technische Sachverstand der Energiebranche für die konkrete Umsetzung eingeholt werden. Es sind noch zahlreiche Fragen und Details bei der weiteren Umsetzung der insgesamt zehn Gesetze und Verordnungen zu klären. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist zwar ein wichtiges Thema. Doch jetzt geht es um den Einstieg in ein neues System, für das die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden müssen. Das gilt sowohl für den notwendigen Ausbau der Netze und Erneuerbarer Energien, als auch für den Bau konventioneller Gas- und Kohlekraftwerke, die wir für die Systemstabilität noch auf längere Sicht brauchen.

Es wird mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) immerhin eine aktuelle Richtlinie der Europäischen Union mit weitreichenden Auswirkungen insbesondere auch auf kleine Mitgliedsunternehmen z.B. im Bereich der Entflechtung umgesetzt. Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) greift teilweise tief in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Unternehmen für neue Projekte im Erneuerbaren Sektor ein. Stichworte sind hier Marktprämie, Grünstromprivileg oder ganz generell Fördersätze. Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Netzausbaus und die Novelle des Bau-Gesetzbuches (BauGB) enthalten sinnvolle Beschleunigungselemente für den Ausbau von Netzen und Erneuerbare-Energien-Anlagen. Aber beim Netzausbau passen die ambitionierten Ziele und die tatsächlichen Ergebnisse noch nicht zusammen.

Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Netzausbaus kann einiges dazu beitragen. Insbesondere begrüßen wir die im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthaltene Einführung einer Bundesfachplanung als Möglichkeit zur Bündelung und Beschleunigung des Ausbaus von Hochspannungsleitungen. Dafür müssen die Länder allerdings zur Aufgabe von Kompetenzen bereit sein.

Als Teil der EnWG-Novelle nimmt die Koalition auch eine kleine Novelle des KWK-Gesetzes vor. Damit entspricht die Bundesregierung einer immer wieder geäußerten Forderung des BDEW, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in das Gesetzespaket mit aufzunehmen. Zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist die KWK ein wichtiger Eckpfeiler. Die Unternehmen wollen in KWK-Projekte und den Ausbau der Fernwärme-Versorgung investieren. Hierfür brauchen sie Planungssicherheit, damit diese Investitionen auch in die Tat umgesetzt werden können. Der BDEW hatte hierzu konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um diese Technologien entsprechend zu unterstützen. Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Nutzwärme ist höchst effizient, da die im Brennstoff gespeicherte Energie nahezu optimal ausgeschöpft wird. Für eine zukunftsfähige, Klima schonende Energieversorgung in Deutschland kann die KWK eine wichtige Rolle übernehmen - nicht zuletzt auch zur Integration der Erneuerbaren Energien in das Stromversorgungssystem sowie zur Erhöhung ihres Anteils im Wärmemarkt.

Auch die beschlossenen planungsrechtlichen Änderungen im BauGB sind nach unserer Auffassung geeignet, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern. Hierbei sollte eine besondere Betonung u. a. auf die Stromerzeugung aus Windenergie gelegt werden, deren Potentiale noch nicht ausgeschöpft sind. Dass der Gesetzentwurf sich dem erleichterten Repowering annimmt, wird vor diesem Hintergrund positiv bewertet. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen des Baugesetzbuchs sieht der BDEW nach wie vor das Erfordernis, über das Bundesrecht hinaus auch die Hindernisse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beseitigen, die aus Landesrecht oder dem Landesvollzug sowie den kommunalen Planungen folgen. Hier sind etwa pauschale Höhenbegrenzungen oder Abstandsregelungen zu nennen.

Mit der gestrigen (6. Juni 2011) Entscheidung wird der Grundstein dafür gelegt, dass wesentliche Gesetze bis zur Sommerpause durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Aber ganz sicher werden unter dem hohen Zeitdruck nicht alle gesetzgeberischen Fragen gelöst werden können. Es werden zahlreiche Aufgaben und es wird auch erheblicher Korrekturbedarf für den Herbst dieses Jahres übrigbleiben. Bei allen jetzt zu diskutierenden Regelungen darf nicht vergessen werden, dass die Gewährleistung der hohen Versorgungssicherheit insbesondere im kommenden Winter eine große Herausforderung ist. Hier müssen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur zusammen mit dem Sachverstand der Branche schnell nach einer Lösung suchen, die die wettbewerblichen Strukturen nicht gefährdet und die Netzstabilität weiter sicherstellt.

Es muss nun darauf geachtet werden, dass die Energieversorger noch genügend Spielraum für unternehmerische Entscheidungen behalten. Die Balance zwischen freiem Wettbewerb auf dem Energiemarkt und politischen Leitzielen darf nicht aus dem Gleichgewicht geraten. Schon heute bestimmt der Staat 46 Prozent des Strompreises für Privatkunden und 31 Prozent des Strompreises für Industriekunden.

Die Debatte über die Energieversorgung von morgen und deren konkrete Ausgestaltung beginnt jetzt. Denn der Umbau unserer Energiewirtschaft geht, mit jeder Leitung, mit jedem Windrad, mit jedem Kraftwerk, das gebaut werden muss, in die konkrete Umsetzung. Die Kosten dieses Umbaus, die Folgen für das Landschaftsbild, all das und mehr wird uns in den kommenden Jahren noch intensiv beschäftigen. Unser Land wird sein Gesicht verändern. Die dafür notwendige Akzeptanz bekommen wir nur, wenn Bund, Länder und Gemeinden nun an einem Strang ziehen. An dieser Bereitschaft zur Energiewende hat es bislang gefehlt. Deshalb ist es wichtig, dass Bundesregierung und Bundesländer ihre konstruktiven Gespräche zum Umbau der Energieversorgung fortführen. Der BDEW wird hierbei ein zentraler Akteur für die gesamte Energie- und Wasserwirtschaft sein."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Frank Brachvogel, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(el)

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