Pressemitteilung | Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

Streichung § 219a: KDFB bedauert Entscheidung des Bundestages und appelliert an die Verantwortung der Länder

(Köln) - Anlässlich der im Bundestag beschlossenen Streichung des Paragraphen 219a StGB fordert der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) erneut flächendeckende und qualitätsgesicherte Unterstützungsangebote für Schwangere. Der heutige Beschluss wird laut KDFB weder der ethisch-moralischen noch der rechtlich komplexen Situation gerecht.

"Noch immer kommen die Länder ihrer Verpflichtung nicht nach, ausreichend ambulante und stationäre Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche anzubieten sowie wohnortnahe Beratungsstellen einzurichten. An dieser Tatsache wird die Streichung des §219a nichts verändern", betont KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth. Sie stellt fest, dass es kein Informationsdefizit, sondern ein fehlendes funktionierendes Versorgungsnetz für Frauen im Schwangerschaftskonflikt gibt und sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Ländern.

Der KDFB sieht die Streichung des Paragraphen 219a nur als kleinen Teil in der Gesamtdiskussion zur Unterstützung ungewollt Schwangerer und ihrer Partner*innen. Auch die finanzielle und materielle Lage von Frauen und Familien mit Kindern muss nachhaltig verbessert werden. Soziale Notlagen wie Armut, Arbeitslosigkeit oder Wohnungsmangel - häufige Gründe für Schwangerschaftsabbrüche - müssen konsequent bekämpft werden. Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen.

Neben dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und einer guten Beratung der Schwangeren muss es immer auch um das Recht und den Schutz des ungeborenen Lebens gehen. Der KDFB sieht darin eine doppelte Anwaltschaft, hat diesen Aspekt jedoch in den gesellschaftspolitischen Diskussionen der letzten Monate stark vermisst. "Wir sehen mit großer Sorge, dass manche Gruppen mit der Streichung des §219a das Ziel verfolgen, mittelfristig auch den §218 abzuschaffen", so Flachsbarth. Deshalb erwartet der KDFB von den politisch Verantwortlichen, dass die im Koalitionsvertrag geplante Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin die doppelte Anwaltschaft zur Grundlage der Debatte für die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen macht.

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB) Ute Hücker, Referentin Öffentlichkeitsarbeit Kaesenstr. 18, 50677 Köln Telefon: (0221) 86092-0, Fax: (0221) 86092-79

(sf)

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