Pressemitteilung | VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle
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Tropfen für Tropfen: Tropfenabscheider / Richtlinien VDI 3679 Blatt 3 (Änderungsentwurf): Emissionsminderung - Nassabscheider - Tropfenabscheider

(Düsseldorf) - Ob in der chemischen Industrie, in Kühltürmen, in Abluftanlagen - überall sind Tropfenabscheider im Einsatz, wenn es darum geht, Tropfen aus Gasströmen abzutrennen. Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN hat eine Richtlinie zur Tropfenabscheidung bereits veröffentlicht. Im April erscheint ein ergänzender Änderungsentwurf, der über Neuigkeiten gegenüber der Richtlinie VDI 3679 Blatt 3 vom Dezember 2001 informiert.

In der Richtlinie VDI 3679 Blatt 3 unterscheiden die Experten in feste und flüssige Partikeln aus Nassabscheidern sowie in fluide Partikeln aus Nebel- oder Aerosolabscheidern (Tropfengröße im µm-Bereich). Ein Kapitel über Tropfenmessverfahren, dem beson­dere Bedeutung zukommt, da standardisierte Tropfenmessverfahren bislang nicht existieren, ist ebenso Inhalt. Praxisbezogene Messverfahren, die oft als Basis von Garantievereinbarungen gelten, bilden einen weiteren Schwerpunkt. Eine Zusammenstellung von Bauformen und Beispielen ausgeführter Tropfen- und Nebelabscheider dokumentiert den derzeitigen Stand der Technik. Ein Kapitel über Spül- und Reinigungseinrichtungen vervollständigt die Richtlinie. Den Abschluss bilden Ausführungen zur technischen Gewährleistung sowie zum Betrieb und zur Instandhaltung der Tropfenabscheider.

Der Änderungsentwurf der Richtlinie VDI 3679 Blatt 3 ist ab April 2009 für 15,90 Euro beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Er gilt in Zusammenhang mit der Ausgabe vom Dezember 2001. Unter der Telefonnummer +49 (0) 30 26 01 22 60 ist der Verlag in Berlin erreichbar. Einsprüche können bis zum 31. Juli 2009 geltend gemacht werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf Telefon: (0211) 6214-0, Telefax: (0211) 6214-575

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