Vergabegesetz: NRW geht mit gutem Beispiel voran
(Berlin) - Als wegweisend für die ganze Republik begrüßte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch (8. Juni 2011) in Berlin den vom nordrhein-westfälischen Kabinett beschlossenen Referentenentwurf zum Vergabegesetz:
"Dieser Entwurf ist wegweisend für die ganze Republik. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich zur Tariftreue verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens aber 8,62 Euro pro Stunde zahlen. Zudem müssen die Auftragnehmer Leiharbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnen wie ihre regulär Beschäftigten. Zur Überwachung dieser Regeln soll es eine neue Kontrollbehörde geben.
Mit diesen Regelungen kann Lohndumping im Bereich öffentlicher Auftragsvergaben wirksam der Riegel vorgeschoben werden.
Zudem ist es erfreulich, dass auch die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenommen wurden sowie Frauenförderung und eine umweltfreundliche Beschaffung vorgeschrieben werden können.
Diesem guten Beispiel aus Nordrhein-Westfalen sollten nun auch die anderen Bundesländer folgen und ihre Vergabegesetze entsprechend gestalten oder nachbessern."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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