Versorgungslage bei Neurodermitis verbessern: BPI fordert Anerkennung als schwerwiegende Erkrankung
(Berlin) - Neurodermitis muss endlich als schwerwiegende Erkrankung anerkannt werden, damit Betroffene ihre Basissalben von der Kasse erstattet bekommen können. Dazu muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die therapienotwendigen Salben auf die OTC-Erstattungsliste setzen. Wie wichtig dieser Schritt ist, zeigen auch aktuelle Untersuchungen der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) zur Versorgungslage von Neurodermitikern in Deutschland. "Es ist allerhöchste Zeit, dieses Versorgungsdefizit zu beseitigen", sagt Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer. "Die notwendige Therapie darf bei der schwerwiegenden chronischen Erkrankung Neurodermitis nicht vom Portemonnaie der Patienten abhängig sein, die Kassen müssen endlich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden, die Basissalben als Therapiestandard anerkennen und erstatten. Es geht hier schließlich um nichts Geringeres als die Lebensqualität von geschätzten sechs Millionen Menschen in Deutschland", so Fahrenkamp.
Die Studien der DDG zeigen eine alarmierende Versorgungslage: Fast 60 Prozent der befragten Neurodermitispatienten sehen sich in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt und schätzen ihren Leidensdruck damit ähnlich ein wie Schlaganfall- oder Parkinson-Patienten. Mehr als 90 Prozent der Befragten gab an, unter regelmäßigem Juckreiz zu leiden, 26 Prozent waren häufig schlaflos. Eine zentrale Rolle bei der Versorgung spielen Basissalben, worauf die DDG schon lange in ihren Leitlinien zur Neurodermitistherapie hingewiesen hat. Solange die Salben jedoch aus der OTC-Erstattungsliste ausgeschlossen bleiben, so Fahrenkamp, seien manche Patienten aus Kostengründen dazu gezwungen, darauf zu verzichten und müssen dafür eine Verschlechterung ihres Krankheitsbildes in Kauf nehmen. Dies sei ein Armutszeugnis für ein Land, das über einen der höchsten Versorgungsstandards weltweit verfüge und dies auch gern betone. Man schaue jetzt mit großen Erwartungen nach Kassel, wo das Bundessozialgericht am 6. März 2012 über die Klage einer Neurodermitispatientin verhandelt. "Ich wünsche mir, dass die Klägerin in ihrem Anspruch auf Erstattung der Basissalben bestätigt wird", so Henning Fahrenkamp. "Das wäre endlich ein positives Signal für alle Neurodermitispatienten, die sich in ihrem unverschuldeten Leiden oft nicht ernst genommen fühlen."
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Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
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