Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU-Vizepräsident Karsten Specht zum EU-Beschluss: "Zweitverfahren wegen Verstoß Nitratrichtlinie"

(Berlin) - Im Verfahren zum Verstoß Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie hat die EU-Kommission heute beschlossen, ein Zweitverfahren gegen die Bundesrepublik zu eröffnen.

Dazu Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder rund 90 Prozent aller Bundesbürger mit Trinkwasser versorgen:

"Übermäßig aufgebrachte Düngemittel gefährden die Qualität der Trinkwasserressourcen - und damit die nachhaltige Wasserversorgung unserer Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft.

Die Europäische Kommission legt mit der Eröffnung des Zweitverfahrens den Finger tief in die Wunde: Sie fragt die Bundesregierung konkret danach, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren in welchen Gebieten umgesetzt und wie diese kontrolliert werden sollen. Für die kommunalen Wasserversorger steht fest: Die Böden in nitratbelasteten Gebieten gehören dringend auf eine Schlankheitskur gesetzt. Dass uns nunmehr Brüssel die Anleitung dazu vorgibt, sollte allen Beteiligten zu denken geben. Nach mehr als 30 Jahren Düngeproblematik ist es aus Sicht des Umwelt- und Gewässerschutzes mehr als an der Zeit, um vom Reden ins Handeln zu kommen.

Um das Wasser bestmöglich vor übermäßig aufgebrachten Düngemittel und damit unsere Trinkwasserressourcen zu schützen, fordern wir die Einführung eines deutschlandweit transparenten Düngesystems mit digitaler Datenübermittlung."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Dorothea Misch, Geschäftsführerin Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(df)

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