Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle
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VKU zur AgNes-Konsultation: Gute Grundlage für Reform der Netzentgelte, aber Kritik an dynamischen Netzentgelten

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) gestartet. Die neue Systematik soll ab 2029 die bisherigen Regeln der Stromnetzentgeltverordnung ersetzen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Ersteinschätzung:
„Die Bundesnetzagentur hat in den vergangenen Monaten einen transparenten Dialog mit der Branche geführt. Viele Vorschläge aus der kommunalen Energiewirtschaft finden sich im Entwurf wieder. Das ist positiv für Akzeptanz und Praxistauglichkeit.

Die Reform ist notwendig. Seit 2005 haben Energiewende, Elektromobilität, Wärmepumpen und Speicher die Anforderungen an die Stromnetze grundlegend verändert. Gleichzeitig müssen die Kosten fair verteilt werden.

Stadtwerke treiben die Energiewende vor Ort voran. Sie bauen die Netze aus und sichern die Stromversorgung. Dafür brauchen sie einen verlässlichen Rahmen. Die neue Netzentgeltsystematik muss die Finanzierung der Netze sichern und praktikabel bleiben.

Positiv ist, dass die Bundesnetzagentur zentrale Anliegen der Branche aufgegriffen hat. Das stärkt die Praxistauglichkeit und schafft Planungssicherheit für die Umsetzung. Dazu zählt vor allem der Vertrauensschutz für Batteriespeicher. Das ist ein wichtiges Signal für Investitionen. Nachträgliche Belastungen für bereits umgesetzte oder kurz vor der finalen Investitionsentscheidung stehende Speicherprojekte, sind vom Tisch. Ob die vorgesehenen Regeln im Detail das Ziel erreichen und praxistauglich sind, werden wir im Rahmen der Konsultation genau prüfen.

Bei den dynamischen Netzentgelten bleibt die Bundesnetzagentur jedoch auf einem schwierigen Kurs. Hier drohen mehr Komplexität und zusätzlicher Aufwand. Dynamische Netzentgelte greifen tief in bestehende Prozesse ein und sind mit einem hohen Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber verbunden. Durch falsche Preissignale können Investitionen verzerrt werden. Die Regeln müssen für Kunden verständlich und für Netzbetreiber praktikabel bleiben.

Gerade bei den dynamischen Netzentgelten bleiben Fragen offen. Wichtig ist, dass die Bundesnetzagentur nicht nur dieses Instrument betrachtet, sondern das gesamte System im Blick behält. Alle Regeln müssen sorgfältig geprüft werden, damit keine falschen Anreize entstehen. Unser Ziel bleibt ein einfaches, faires und investitionsfreundliches System.

Die Frist von sechs Wochen ist angemessen. Wir werden uns konstruktiv in die Konsultation einbringen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Alexander Hauk, Pressesprecher(in), Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0

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