Warnschuss an die Koalitionäre: Einheitliche Gebührenordnung wäre der "casus belli"
(Berlin) - Die niedergelassenen Ärzte erteilen einer einheitlichen Gebührenordnung eine klare Absage. "Alle Bestrebungen der Koalitionsverhandlungsgruppe, die Gebührenordnungen für Ärzte zu vereinheitlichen, wäre für die niedergelassenen Ärzte der 'casus belli'. Dagegen wird sich ein enormer Widerstand bilden, so der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stehe für die gesamte Bandbreite ärztlicher Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten, während der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) nur die Kassenmedizin abbilde. "Das Leistungsverzeichnis für Vertragsärzte, also der EBM, ist ein reines Verteilungsinstrument einer budgetierten Gesamtvergütung. Kassen-EBM und GOÄ passen systematisch, funktionell und wirtschaftlich nicht zusammen", stellt Dr. Heinrich fest.
Zudem sei eine eigenständige Gebührenordnung der Ärzte außerhalb der Kassenmedizin Kernmerkmal eines freien Berufes. Deren Abschaffung oder Umwandlung in eine Einheits-Taxe wäre ein schwerer Eingriff in die Freiberuflichkeit der Ärzte. "So etwas wird die Ärzteschaft nicht widerstandslos hinnehmen", so Dr. Heinrich.
"Da die GOÄ in wesentlichen Teilen immer noch aus dem Jahre 1982 stammt und damit völlig veraltet ist, bleibt die Realisierung einer neuen GOÄ Priorität in einem neu besetzten Bundesgesundheitsministerium. Kein anderer freier Beruf handelt inzwischen auf Grundlage einer derart veralteten Preisliste", erklärt Dr. Heinrich. Im Jahr 2013 fand eine Anpassung in den Gebührenordnungen für Notare und Rechtsanwälte statt, bei den Zahnärzten wurde die Gebührenordnung im Jahr 2012 reformiert.
Erst kürzlich haben sich Bundesärztekammer und Privatversicherer über die Eckpunkte einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geeinigt.
Quelle und Kontaktadresse:
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(cl)