Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Wasserwirtschaft zur Forderung nach einer vierten Reinigungsstufe: Vorsorge statt nachträglicher Reparatur in Kläranlagen / 97 Prozent der Abwassermenge in Deutschland werden mit dem höchsten EU-Standard behandelt

(Berlin) - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die aktuellen Forderungen nach Einführung einer vierten Reinigungsstufe kritisch. "Wir müssen alles daran setzen, dass bestimmte Stoffe erst gar nicht in das Abwasser gelangen, seien es Stoffe aus Medikamenten oder beispielsweise Dünger. Hier sind in erster Linie die Hersteller solcher Produkte in der Pflicht", betonte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich aktueller Forderungen nach der Einführung einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen. Der BDEW sieht bei solchen Forderungen die Gefahr, dass auf die Abwasserentsorgungsunternehmen umfassende und sehr kostenintensive Maßnahmen zukommen, ohne das damit die Probleme an der direkten und unmittelbaren Quelle gemäß dem Verursacherprinzip tatsächlich gelöst werden. Aus Sicht des BDEW dürfen naturfremde, schwer oder gar nicht abbaubare Schadstoffe grundsätzlich nicht in Gewässer eingeleitet werden. Auf der Grundlage des Verursacher- und Vorsorgeprinzips muss an der Quelle der Belastungen angesetzt werden, statt eine nachträgliche Reparatur im Wasserwerk oder in der Kläranlage vorzunehmen. Darüber hinaus habe das UBA selber darauf hingewiesen, dass 99 Prozent der Keime in den Abwasserbehandlungsanlagen eliminiert werden, so Weyand. Das UBA habe zudem eindeutig festgestellt, dass eine Gefahr für das Trinkwasser durch den im Sommer 2011 aufgetretenen EHEC-Ausbruchsstamm ausgeschlossen werden konnte.

"Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bestimmt, dass die Verschmutzer die von ihnen verursachten Kosten zu tragen haben. Generell gilt: Vorsorge ist besser als Reparatur. Vorsorgender Gewässerschutz heißt, für die künftigen Generationen zu handeln", so Weyand.

Die Standards zur Behandlung von Abwasser in Deutschland sind im europäischen Vergleich sehr hoch: 97 Prozent der Abwassermenge in Deutschland werden mit dem höchsten EU-Standard behandelt, dies ist die biologische Behandlung mit Nährstoffelimination, d. h. die dritte Reinigungsstufe entsprechend der EG-Richtlinie Kommunales Abwasser. Die Daten, die für 18 EU-Länder vorliegen, zeigen, dass Deutschland anders als viele andere Staaten die EU-Vorgaben in vollem Umfang erfüllt und im europäischen Vergleich sehr gut abschneidet (Quelle: EU-Kommission 2009, BMU 2009).

Ziel muss es sein, Verschmutzungen an der direkten Quelle zu vermeiden. Dies wird im Falle der Pestizide durch ein strenges Zulassungsverfahren erreicht. Bei Röntgenkontrastmitteln und Arzneimitteln sind beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setzt sich hier seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein. "Wir fordern eine Umweltrisikobewertung für Human- und Tierarzneimittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens", so Weyand.

Erforderlich sei es darüber hinaus, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren, wie Belastungen der Umwelt durch Stoffspuren vermieden werden können: Hierbei geht es um die Rücknahme und Entsorgung überflüssiger Arzneimittel z. B. durch Hersteller, Apotheker oder andere Verkaufsstellen.

"Die Gewässer zu schützen, ist vordringliche Staatsaufgabe. Ausdrücklich unerwünscht sind naturfremde, schwer oder gar nicht abbaubare Stoffe. Denn diese Stoffe zu entfernen, kostet die Ver- und Entsorgungsunternehmen Geld - und damit die Bürger", so Weyand.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(cl)

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