Pressemitteilung | Bankenfachverband e.V. (BFACH)

Werbeverbot für Konsumentenkredite / Bankenfachverband kritisiert EU-Richtlinie / Radio- und Fernsehwerbung für Kredite vor dem Aus

(Berlin) - Nach den Plänen der EU-Kommission sollen in Zukunft erhöhte Auflagen für die Werbung von Konsumentenkrediten gelten. Dazu gehört ein „repräsentatives Berechnungsbeispiel“ für einen fiktiven Kunden. Neben dem effektiven Jahreszins, der sich als Vergleichsmaßstab bewährt hat, sollen künftig auch der Gesamtkreditbetrag, die Laufzeit, Anzahl und Betrag der Raten sowie die Nebenkosten aufgeführt und besonders hervorgehoben werden. Dies geht aus dem aktuellen Entwurf für eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie hervor, den die EU-Kommission Anfang Oktober vorgelegt hat.

Der Bankenfachverband fürchtet, dass Radio- oder Fernsehwerbung für Kredite mit Preisangaben durch den erhöhten Aufwand undenkbar werden. „Ein Berechnungsbeispiel wird den Verbraucher mehr irreführen als aufklären, da es gerade nicht seinem persönlichen Kreditwunsch entspricht“, kritisiert Verbandsgeschäftsführer Peter Wacket.

Faktisch führen diese Werbeauflagen zu einem Werbeverbot, da sie entweder gar nicht oder nicht mehr mit einem vernünftigen Kostenaufwand zu erfüllen sind. In Folge werden die Banken Kredite entweder weniger oder gar nicht mehr unter Angabe von Preisen bewerben. Beides führt zu weniger Wettbewerb und weniger Preistransparenz. Diese Ziele hatte sich die EU-Kommission auf die Fahnen geschrieben. Was zum Schutze des Verbrauchers gedacht ist, wird sich zu seinem Nachteil auswirken.

Ein solches Werbeverbot für Kredite wird den ohnehin schon schwachen Privaten Konsum weiter drosseln. So geht das aktuelle Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute davon aus, dass der Konsum in 2006 um weitere 0,2 Prozent zurückgehen wird. „Ohne den Motor Kreditfinanzierung ist mit einem drastischeren Konsumstau zu rechnen“, so Wacket.

Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie könnte bereits im Jahr 2006 verabschiedet werden und nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren auch in Deutschland gelten. Der Bankenfachverband setzt sich daher frühzeitig für eine Änderung der Regelungen ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bankenfachverband e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 24625960, Telefax: (030) 246259620

(sk)

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