Widerspruch gegen Betriebsprämienbescheid 2012 wegen Zweifel an Rechtmäßigkeit der Modulation einlegen
(Mainz) - Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder mit einem Beschluss die Rechtmäßigkeit der Anhebung der Modulation seit 2009 in Frage gestellt und den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten.
Da die Klärung durch den Europäischen Gerichtshof nach wie vor noch nicht vorliegt, empfiehlt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. seinen Mitgliedern, vorsorglich Widerspruch gegen den Betriebsprämienbescheid 2011 einzulegen. Sofern der Europäische Gerichtshof eine Rechtswidrigkeit der Modulation feststellt, können die Betriebsprämienempfänger mit einer Nachzahlung für 2011 rechnen, sofern gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wurde.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. hat einen Musterwiderspruch vorbereitetet, der auf der Homepage des Verbandes unter www.bwv-rlp.de im Download-Bereich zum Herunterladen bereitgehalten wird. Um die Frist von einem Monat nach Zugang des Bewilligungsbescheides wahren zu können, sollte der Widerspruch umgehend bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
Weberstr. 9, 55130 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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