Pressemitteilung | Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF)

Zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) / DVF: Kosten durch EEG-Umlage nicht erhöhen!

(Berlin) - "Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Kostenbelastung des elektrifizierten Schienenverkehrs, egal ob ICEs, Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen oder Gütertransporte, durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht erhöht wird. Auch bei Flughäfen und Häfen gibt es Umweltmaßnahmen, die mit der Novelle nicht konterkariert werden dürfen", warnte Thomas Hailer, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF) anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Referentenentwurf des EEG.

"Nach der Luftverkehrssteuer, dem Emissionshandel, der Ökosteuer und der bisherigen EEG-Umlage droht nun eine weitere Mehrbelastung der Mobilität in Deutschland", so Hailer weiter. Bereits heute seien die Schienenverkehrsunternehmen (ohne U-Bahnen) mit rund 149 Millionen Euro aus der EEG-Umlage belastet. Diese Kosten haben sich seit 2009 verdreifacht. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf drohen nun weitere Belastungen in Millionenhöhe und als Folge Preiserhöhungen im Personen- und Güterverkehr.

Vor allem bestehe die Gefahr einer zusätzlichen Kostenbelastung durch die rückwirkende Einbeziehung der Bahnstromkraftwerke bei der EEG-Umlage. Der DVF-Geschäftsführer dazu: "Diese Maßnahme würde den Schienenverkehr erheblich verteuern. Gerade für kleine Verkehrsunternehmen könnte eine solche Nachbelastung sogar die Insolvenz bedeuten. Auch andere Verkehrsträger investieren in eine eigene Energieversorgung, beispielsweise hocheffiziente Blockheizkraftwerke wie am Flughafen München oder die Versorgung mit sauberem Schiffsstrom durch "Power Barges" in den Seehäfen. Die Bundesregierung muss auf Verlässlichkeit und gute Anreize in diesen Bereichen achten."

Das DVF kritisiert in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dass die Belastung des elektrifizierten öffentlichen Verkehrs der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung entgegen laufe. Hailer: "Der Eingriff erfolgt dort, wo durch Bündelungseffekte im Transport bereits nachhaltige Wirkungen erzielt werden. Und wo die erneuerbaren Energien direkt nachgefragt, gefördert und auf eigene Initiative der Unternehmen ausgebaut werden. Die Deutsche Bahn und andere Unternehmen wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erreichen in ihrem Strommix bereits 2012 einen Anteil der erneuerbaren Energien von rund 25 Prozent. Das ist vorbildlich."

Das DVF fordert daher Änderungen am Referentenentwurf zur EEG-Novelle vom 5. März 2014:

- An der ursprünglich vorgesehenen Absenkung der Verbrauchsschwelle, ab der die Begrenzung der Belastung greift, auf 3 GWh Jahresverbrauch, muss zur Entlastung gerade kleinerer Bahnunternehmen mindestens festgehalten werden. Zielführender ist allerdings eine Begünstigung ab der ersten KWh, da ansonsten eine Sockelbelastung bei kleinen und mittleren Unternehmen entsteht.

- In dem Referentenentwurf fehlt eine rechtssichere Regelung zur Vergangenheit hinsichtlich des Einbezugs des Bahnstromkraftwerksstroms in das EEG-Umlagesystem. Hier ist unbedingt Rechtssicherheit herzustellen. Nachforderungen für die Jahre vor 2009 sind dabei in jedem Fall auszuschließen. Die Möglichkeit einer Härtefallregelung für kleinere Unternehmen hinsichtlich der rückwirkenden Belastung muss geprüft werden.

- Stromverbrauch, der bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Zugbildung und die Zugvorbereitung sowie für die Bereitstellung und Sicherung der Fahrtrassen anfällt, muss mit dem reduzierten Satz behandelt werden, denn auch diese Leistungen dienen unmittelbar dem Fahrbetrieb. Die Definition für Schienenbahn ist im Gesetz entsprechend anzupassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Verkehrsforum e.V. Ingrid Kudirka, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin Telefon: (030) 2639540, Fax: (030) 26395422

(cl)

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