Verbändereport AUSGABE 3 / 2026

KI & Recht in der Verbandspraxis: Was jetzt zu tun ist

Künstliche Intelligenz ist für Verbände kein reines IT-Thema. Bei Chatbots, Textgeneratoren, Analyse- oder HR-Systemen, die entweder intern eingesetzt oder den Mitgliedern des Verbandes zur Nutzung angeboten werden, können verschiedene Rechtsgebiete eine Rolle spielen. Entscheidend ist daher nicht die Frage, ob man KI nutzen darf, sondern für welchen Zweck, mit welchen Daten, in welcher Rolle und mit welchem Risiko. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick.

Die Risiken und die rechtlichen Anforderungen hängen primär von dem konkreten Anwendungsfall (auch Use Case) und dem eingesetzten KI-System ab. Während in manchen Fällen fast keine rechtlichen Risiken bestehen, sind bei anderen Anwendungsfällen spezifische Anforderungen zu beachten, die bei Missachtung zu erheblichen Risiken bis hin zu Bußgeldern führen können.Empfehlenswert ist daher ein einheitlicher Prozess:Möglichst konkrete Festlegung des jeweiligen KI-AnwendungsfallesKlassifizierung nach der KI-Verordnung (KI-VO)Prüfung des DatenschutzesBeachtung urheberrechtlicher Implikationen für In- und OutputVerträge mit KI-Anbietern prüfen und bewertenMenschliche Kontrolle festlegenSeit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln der KI-Verordnung. Die Pflichten für Hochrisiko-KI wurden hingegen auf den 2. Dezember 2027 verschoben. KI-Kompetenzpflichten und die meisten Verbote gelten bereits seit 2. Februar 2025. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungs-, Anlauf- und B

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Dr. Carsten Ulbricht
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Dr. Carsten Ulbricht

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