Trotz aller Versprechen zum Bürokratieabbau bleiben die Regulierungsambitionen von EU und deutschem Gesetzgeber ungebrochen – gerade im Bereich Nachhaltigkeit. Für Verbandsmitarbeiter lohnt sich ein genauer Blick: Wo die Umsetzung für Mitgliedsunternehmen zu aufwendig wird, können Verbände als „Möglichmacher“ auftreten und konkrete Unterstützung leisten. Der Beitrag zeigt anhand aktueller Praxisbeispiele, wie das gelingen kann – und wo die kartellrechtlichen Grenzen liegen.

Ausgangspunkt: Regulierung, Regulierung, Regulierung …Nicht nur die immer wieder neu auftretenden geopolitischen Krisen stellen Unternehmen in Deutschland und der EU vor zunehmend schwer lösbare Aufgaben. Auch die bisweilen als „Regulierungswut“ wahrgenommene deutsche und europäische Gesetzgebung stellt sie vor immer neue Herausforderungen. Die Appelle an die Politik zu Bürokratieabbau und einer maßvollen Regulierung verhallen (noch) ungehört.Im Fokus des EU- und des deutschen Gesetzgebers steht dabei weiterhin die Regulierung, die sich unter dem Begriff „Nachhaltigkeit“ im weiteren Sinne zusammenfassen lässt: von der Dekarbonisierung der Industrie über Lieferkettensorgfaltspflichten bis hin zu den damit verbundenen Berichtspflichten. Genau in dieser Fülle an Vorgaben liegt jedoch auch eine Chance für Verbände.Denn die „Regulierungswut“ eröffnet Wirtschaftsverbänden neue Möglichkeiten: Sie können sich von der reinen Interessenvertretung zum echten Dienstleister weiterentwickeln und

