Südwesttextil fordert eine grundsätzliche Überprüfung der Verordnung

Wie verhältnismäßig und praxistauglich ist die EU-Green Claims-Richtlinie?

Südwesttextil fordert eine grundsätzliche Überprüfung der Richtlinie im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und Überschneidungen mit bestehenden Regelungen. Am 23. Juni 2025 soll in einem Treffen des Trilogverfahrens eine Einigung zur EU-Green Claims-Richtlinie erzielt werden. Das Ziel der geplanten Richtlinie sind zuverlässige, vergleich- und überprüfbare Werbeaussagen zu Umweltaspekten von Produkten und Dienstleistungen, damit Verbraucher besser vor “Greenwashing” geschützt werden.

Südwesttextil steht grundsätzlich hinter diesem Ziel, sieht aber den Bedarf, vor dem Eingriff in die unternehmerische Kommunikationsfreiheit zu prüfen, ob bestehende Rechtsgrundlagen bereits ausreichende Werkzeuge für den Schutz vor Greenwashing darstellen. Die neue Richtlinie würde Unternehmen mit erheblichem zusätzlichem Aufwand belasten, da sämtliche Umweltaussagen und Siegel vor ihrer Verwendung durch unabhängige Dritte geprüft werden müssten. Derzeit ist außerdem unklar, ob bestehende Branchenzertifikate anerkannt werden und ob bereits verwendete Aussagen rückwirkend vom Markt genommen werden müssen. Es fehlen sowohl die notwendigen Prüfstrukturen als auch teilweise analytische Methoden, die eine objektive Beurteilung in so großem Umfang gewährleisten.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/eu-green-claims-richtlinie-ueberregulierung-vor-wirksamkeit-167082/

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