DAV: „Bridge Blueprint“ ist ein großer Schritt zu einem pragmatischen Datenschutz mit Augenmaß

Datenschützer stellen neues Papier vor: Lässt sich Künstliche Intelligenz rechtssicher nutzen?

Lässt sich Künstliche Intelligenz rechtssicher in der Praxis nutzen? Hierüber tauschten sich Expertinnen und Experten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am 9. September mit zahlreichen Landesdatenschutzbeauftragten aus. Der DAV setzt sich für einen rechtssicheren Einsatz Künstlicher Intelligenz in den Anwaltskanzleien ein. Der „Bridge Blueprint“ ist ein großer Schritt zu einem pragmatischen Datenschutz mit Augenmaß, der Datennutzung und KI nicht verhindert, sondern grundrechtsschonend unterstützt. Im Resultat entsteht ein Brückenschlag mit einiger Sprengkraft und der Kernthese, dass eine sorgsame Beachtung der Regeln des AI Acts ausreiche, um etliche Klippen der DSGVO zu umschiffen.

Das Autorenteam des „Bridge Blueprint“ stammt aus der Mitte der Aufsicht; es umfasst den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz Thomas Fuchs und seinen Persönlichen Referenten für Policy und Digitalstrategie Dr. Markus Wünschelbaum sowie Dr. h.c. Marit Hansen und Benjamin Walczak von der Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbehörde. „Das Papier setzt bewusst auf einen breiten Dialog und die Einbindung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft“, erläutert Prof. Härting.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/bridge-blueprint-datenschuetzer-stellen-neues-papier-vor-168492/

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