Meldepflicht bleibt bestehen

GEMA stellt Außendienst ein

Nach übereinstimmenden Berichten aus Branchenkreisen wird die GEMA ihren gesamten Außendienst zum 30. September 2025 einstellen. Ab 1. Oktober wird es dann keine persönlichen Vor-Ort-Kontrollen mehr geben, stattdessen setzt die Gesellschaft künftig auf digitale Abläufe und automatisierte Verfahren. Unverändert bleibt die Pflicht, Musiknutzungen rechtzeitig und vollständig zu melden.


Weitere Informationen: https://www.dehoga-berlin.de

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