Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg begrüßt die Entscheidung der Regierung

Gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter abschaffen

Der Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e. V. (RDM) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter abzuschaffen. Nach Auffassung des Verbandes war eine solche Regelung weder durch konkrete Missstände belegt noch geeignet, die Qualität der Berufsausübung zu verbessern. Während andere Immobilienverbände seit Jahren eine gesetzliche Fortbildungspflicht fordern – sicherlich auch, weil entsprechende Seminare eine wesentliche Einnahmequelle darstellen – hat der RDM stets den Grundsatz der Eigenverantwortung betont.

Makler und Hausverwalter haben ein unmittelbares Eigeninteresse, sich fortlaufend fortzubilden, um rechtlich und fachlich auf aktuellem Stand zu bleiben. Eine Weiterbildung, die nur besucht wird, um formale Stundenkontingente zu erfüllen, ist bloße Bürokratie ohne inhaltlichen Mehrwert. Der RDM hat die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung bereits in seiner Satzung verankert: Danach sorgt der Verband „für die Aus- und Fortbildung der Makler und Hausverwalter, insbesondere der Mitglieder“. Damit ist Weiterbildung integraler Bestandteil der Mitgliedschaft, nicht Ergebnis staatlicher Regulierung.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/rdm-begruesst-abschaffung-der-gesetzlichen-weiterbildungspflicht-169534/

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