Das gestern veröffentlichte Digital-Paket („Digital-Omnibus“) der EU-Kommission ist aus Sicht des TÜV-Verbands ein Schritt in die richtige Richtung. Der TÜV-Verband begrüßt vor allem, dass die Verfahren zur Benennung unabhängiger Prüfstellen für die Prüfung von Hochrisiko-KI-Systemen vereinfacht werden sollen. Noch ist allerdings weiterhin unklar, wie genau die behördliche Benennung erfolgen soll. „Wir plädieren dafür, bestehende Benennungen als Basis zu nehmen und um den KI-Aspekt zu erweitern, im Sinne einer Scope-Erweitung der Prüfstellen“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbands. Für eine zeitnahe Benennung brauche es neben klaren und umsetzbaren Kriterien auch ausreichend Personal und Know-how in den zuständigen nationalen Behörden. Auch hierbei sei der europäische Gesetzgeber weiter gefordert.
Laut dem aktuellen Vorschlag sollen die zentralen Hochrisiko-KI-Anforderungen mit einer Verschiebung der Fristen von maximal zwölf bzw. sechszehn Monaten in Kraft treten. Kröhnert: „Die nun gewonnene Zeit sollte vor allem dafür genutzt werden, um den Aufbau nationaler Marktaufsichts- und Prüfstrukturen konsequent voranzutreiben.“ Ein zentraler Hebel für eine wirksame Umsetzung der KI-Verordnung liegt in den sogenannten Benennungsverfahren – also in der behördlichen Kompetenzfeststellung unabhängiger Prüfstellen, die Hochrisiko-KI-Systeme wie Medizinprodukte oder Maschinen vor der Markteinführung auf Sicherheit und Rechtskonformität prüfen. „Ohne behördlich anerkannte Prüfstellen kann der AI Act nicht umgesetzt werden“, mahnt Kröhnert.
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