Rechtsausschuss des Bundesrates schließt sich Kritik des VIDV an: Qualität ist gefährdet

Widerstand gegen Beschluss, Fortbildungspflicht für Bürokratierückbaugesetz zu streichen

Die Diskussion um die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter ist keineswegs beendet. Nachdem das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hatte, die Fortbildungspflicht im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes zu streichen, formiert sich auf Länderebene deutlicher Widerstand. Am 19. Dezember steht das Vorhaben auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt ausdrücklich, die geplanten Änderungen kritisch zu überprüfen. In seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss klar, dass die Qualität und Zuverlässigkeit der Wohnimmobilienverwaltung ohne verbindliche Weiterbildungspflicht gefährdet ist. Damit schließt sich der Rechtsausschuss der Kritik an, die der VDIV Deutschland gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Branchenverbänden und Verbraucherschützern bereits in einer eigenen Stellungnahme und einem offenen Verbändebrief vorgebracht hatte. Die Annahme des Bundes, Qualifikation lasse sich durch Freiwilligkeit sichern, wird auf Länderebene offenkundig nicht geteilt. Faktisch widersprechen die Länder damit der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/bundesrat-bremst-kabinettsbeschluss-rechtsausschuss-stellt-abschaffung-der-weiterbildungspflicht-infrage-170115/

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