Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, Sozialstandards und Umweltschutz

DFHV aktualisiert seinen Verhaltenskodex zur Berücksichtigung von Sozialstandards

Das Europäische Parlament hat nach jahrelangen Diskussionen den Geltungsbereich der Sorgfaltspflichten-Richtlinie auf Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. € festgesetzt. Diese Umsatzgrenze gilt auch für Unternehmen aus Drittstaaten und deren Berichtspflicht für Sorgfaltspflichten. In Kraft treten sollen die Regelungen erst 2029. „Unsere Mitglieder konnten bereits seit 2007 unseren DFHV-Verhaltenskodex zur Berücksichtigung von Sozialstandards anzuwenden. Die DFHV-Mitglieder hatten mit dem Kodex ein verbindliches Regelwerk in den Händen, das sie in ihren Verträgen mit Lieferanten anwenden konnten“, erklärte DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger.

Der DFHV hat den Verhaltenskodex in einigen wenigen Punkten aktualisiert und angepasst. Der Kodex enthält die wesentlichen Sorgfaltspflichten aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards und Umweltschutz. Für Fruchthandelsunternehmen und deren Lieferanten wird ein kompakter und verständlicher Überblick geboten, wie alle Akteure in einer Lieferkette ihren Verpflichtungen gerecht werden können. Der Verhaltenskodex steht auf der Webseite des DFHV www.dfhv.de zum Download bereit.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/unabhaengig-von-eu-regelungen-dfhv-aktualisiert-seinen-dfhv-verhaltenskodex-zur-beruecksichtigung-von-sozialstandards-170275/

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