VDIV: Risiko für Folgekosten wegen Qualitätseinbußen, fachlicher Fehler und fehlendem Wissen wird steigen

Breites Bündnis warnt erneut vor Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht

Die Bundesregierung plant weiterhin im Rahmen des „Bürokratierückbaugesetzes“, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter ersatzlos zu streichen. Dabei es geht um das Zuhause von 15 Millionen Menschen, um Instandhaltung, Abrechnungen, Sanierungen und damit oft auch um die private Altersvorsorge. Die zentrale Begründung für die Streichung hält einer Plausibilitätsprüfung kaum stand: Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Informationspflichten gegenüber Behörden zu reduzieren. Der eingesparte Aufwand wird beziffert mit rund 6 Minuten pro Jahr und damit bundesweiten Übermittlungskosten von etwa 26.000 Euro bei über 26.000 Unternehmen. Dem gegenüber steht das Risiko deutlich höherer Folgekosten in Milliarden Euro durch Qualitätseinbußen, fachliche Fehler und fehlendes Wissen.

n dieser Schieflage liegt der Kern des Problems. „Hier wird ein Sicherheitsgurt für Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer durchgeschnitten. Wir sprechen hier über gerade einmal 20 Stunden Weiterbildung, die in einem Zeitraum von drei Jahren zu erbringen sind“, warnt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht wäre kein Bürokratierückbau, sondern ein enormer Verlust für Qualität und Verbraucherschutz. Weiterbildung ist keine Formalie. Ohne sie steigen Fehlerquoten bei Beschlüssen, Abrechnungen und technischen Entscheidungen, Haftungsrisiken nehmen zu und neue Anforderungen – etwa bei Energieeffizienz und Klimaschutz – können nicht fachgerecht bewältigt werden. In der Folge ist mit hohen Zusatzkosten für den Verbraucher zu rechnen.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/breites-buendnis-warnt-erneut-vor-abschaffung-der-gesetzlichen-weiterbildungspflicht-170616/

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