VCI: Die bislang vorgesehenen Änderungen reichen aus Sicht der Verbände nicht aus

17 Wirtschaftsverbände fordern Ende des nationalen Lieferkettengesetzes

Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag fordern 17 führende Wirtschaftsverbände das vollständige Aussetzen des LkSG. Die bislang vorgesehenen Änderungen reichen aus Sicht der Verbände nicht aus, um Unternehmen spürbar zu entlasten. Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen bleiben jedoch bestehen.

Kernforderung der Verbände ist daher, das LkSG auszusetzen. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung („Omnibus I“) zügig in einer bürokratiearmen und praxisnahen Form umsetzen. „Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.“ Sollte das LkSG nicht ausgesetzt werden, treten die Verbände dafür ein, zumindest den nationalen Anwendungsbereich unverzüglich an den der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) anzupassen. Dieser erfasst nur noch sehr große Unternehmen. Entsprechend sollten Unternehmen, die künftig nicht mehr von der europäischen Regelung erfasst sind, auch national nicht länger verpflichtet werden, so die Verbände. Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/17-wirtschaftsverbaende-fordern-ende-des-nationalen-lieferkettengesetzes-170757/

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