Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeugherstellern (VDIK) begrüßt den Start der E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums (BMUKN). Die Prämie kann ab sofort beantragt werden. Gefördert werden private Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen. VDIK-Präsidentin Imelda Labbé: „Die E-Auto-Prämie für Fahrzeuge aller Marken ist ein zusätzlicher Anreiz für Kunden zum Umstieg auf die Elektromobilität. Gut ist die volldigitale und unbürokratische Antragsmöglichkeit nach Authentifizierung mittels Bund ID. Der Start der Förderung für kleine und mittlere Einkommen trifft auf ein attraktives Produktangebot der Internationalen Hersteller.“
Förderanträge für die E-Auto-Prämie können nach Fahrzeugzulassung gestellt werden, und zwar rückwirkend bis zum 1. Januar 2026. Voraussetzung ist die Haltedauer von mindestens 36 Monaten. Käufer haben bis zu zwölf Monate nach Erstzulassung Zeit, die Förderung zu beantragen. Besser wäre jedoch das Kaufdatum als Stichtag für die Förderberechtigung festzusetzen, denn für eine Kaufentscheidung zählt die Förderzusage bei der Fahrzeugbestellung. Eine Verbesserung wäre daher eine verbindliche Vorabzusage im Antragsportal zum Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung. Wünschenswert wäre außerdem ein transparenter Fördertopf, regelmäßige Informationen zur Entwicklung des Förderbudgets würden bei Autokäufern für mehr Planbarkeit sorgen.
Weitere Information:



