„Cyberkriminelle verursachen wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe.“

BDK fordert klare verfassungsrechtliche Grundlage für Cyberabwehr auf Bundesebene

Der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, unterstützt den Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Abwehr schwerer Cyberangriffe zu erweitern. „Ich unterstütze den Vorschlag des Innenministers ausdrücklich. Die Abwehrfähigkeit Deutschlands gegen schwere Cyberangriffe muss gestärkt werden – und zwar so, dass Sicherheitsbehörden in der Lage sind, laufende oder unmittelbar bevorstehende Angriffe effektiv zu stoppen, auch wenn die dahinterliegende Infrastruktur im Ausland steht“, erklärte Peglow.

„Cyberkriminelle agieren international, wechseln in Sekundenschnelle ihre Serverstandorte und verursachen wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Eine rein landesbezogene Reaktionsstruktur wird dieser Dynamik längst nicht mehr gerecht und bringt die Polizeidienststellen der Länder in vielen Fällen an die Grenzen ihrer Fähigkeiten.“ Nach Auffassung des BDK sollten entsprechende Cyberabwehrbefugnisse beim Bundeskriminalamt (BKA) verankert werden. „Das BKA ist die im Grundgesetz vorgesehene Zentralstelle der deutschen Polizei und verfügt als einzige Sicherheitsbehörde über die rechtliche, organisatorische und technische Infrastruktur, um solche Maßnahmen rechtsstaatlich kontrolliert umzusetzen“, sagte Peglow.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/bdk-fordert-klare-verfassungsrechtliche-grundlage-fuer-cyberabwehr-auf-bundesebene-169266/

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