UVN: Zwölf Prüfbitten und Forderungen an die Bundesregierung beschäftigen sich unter anderem mit KI

Betriebliche Mitbestimmung soll modernisiert und an neue Entwicklungen angepasst werden

Anfang Juni haben die Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung eingereicht. Nachdem der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales sowie der mitberatende Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben haben, hat der Bundesrat am 11. Juli 2024 die Entschließung unverändert gefasst. Sie verfolgt das Ziel, die betriebliche Mitbestimmung umfassend zu modernisieren und an neue Entwicklungen wie Digitalisierung und KI anzupassen.

Der Entschließungsantrag enthält zwölf Prüfbitten und Forderungen an die Bundesregierung – unter anderem die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes, eine Neujustierung des Arbeitnehmerbegriffs sowie umfangreichere Beteiligungsrechte für Betriebsräte, insbesondere beim Beschäftigtendatenschutz und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz. Es soll auch ein verstärkter Schutz vor Behinderung der Betriebsratsarbeit (sogenanntes „Union Busting“) eingeführt werden. Die Unternehmerverbände Niedersachsen machen dazu deutlich: „Eine Reform für eine erfolgreiche Transformation darf nicht zu Lasten von Flexibilität und Handlungsfähigkeit der Unternehmen gehen. Für eine tragfähige Modernisierung braucht es einen Ausgleich zwischen Mitbestimmung und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit – mit klaren Regeln, digitalen Instrumenten und praktikablen Lösungen.“


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/betriebliche-mitbestimmung-modernisieren-und-entbuerokratisieren-167518/

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