Deutscher Raiffeisenverband: „Eine Steuersatzanpassung mit willkürlichen Stichtag darf es nicht geben.“

Bürokratie und Rechtsunsicherheit: Änderung des Gesetzes zur Jahressteuer überfordert Betriebe

Das Bundesfinanzministerium will im Rahmen einer Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4 Prozent senken – und dies direkt einen Tag nach Verkündung verpflichtend machen. „Die Betriebe werden damit vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt – zumal der Tag des Inkrafttretens nicht planbar sein wird. Hoher bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit wären vorprogrammiert“, sagt Birgit Buth, Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV).

Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Der DRV plädiert dringend dafür, auf solch eine ohne notwendigen Vorlauf angesetzte Steuersatzanpassung zu verzichten. Zumal sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zum 1. Januar 2025 gültig wäre. Buth: „Eine unterjährige und mit einem willkürlichen Stichtag versehene Steuersatzanpassung darf es nicht geben.“


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/drv-warnt-vor-geplanten-aenderungen-des-jahressteuergesetzes-2024-birgit-buth-betriebe-werden-vor-nahezu-unloesbare-aufgabe-gestellt-160678/

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