Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber – wenn auch verspätet – eine verbindliche Grundlage geschaffen, welche Anforderungen an die Cybersicherheit für wichtige Unternehmen gelten. Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) kritisiert jedoch die bestehende Unschärfe bei der Frage, welche Leistungen im Pflegebereich dem Gesundheitswesen zuzuordnen sind. Diese Unklarheiten dürften sich weiter verschärfen, wenn nach der anstehenden Verabschiedung des Pflegekompetenzgesetzes die Grenzen zwischen klassischer Altenpflege und medizinischen Leistungen weiter verschwimmen.
Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Kostenträger bräuchten hier Klarheit, damit etwaige Aufwendungen für die Cybersicherheit auch refinanziert werden. Unabhängig vom tatsächlichen Anwendungsbereich appelliert der VdDD aber auch an die eigene Branche, das Thema Cybersicherheit als Top-Priorität zu behandeln. Der Verband wird das Thema daher in den kommenden Monaten in verschiedenen Formaten weiter vertiefen.
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