VLH gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen

Diese Änderungen, Pflichten, Erleichterungen gelten für die Einkommensteuererklärung

Mit der Einkommensteuererklärung für 2025 ändern sich mehrere Vordrucke, Abfragen und Hinweise der Finanzverwaltung. Neben weiteren Vereinfachungen durch die elektronische Datenübermittlung gibt es auch neue Nachweispflichten, zusätzliche Abfragen in einzelnen Anlagen und inhaltliche Klarstellungen – etwa bei Unterhalt, Kapitalerträgen, Photovoltaik-Anlagen oder Pflegekosten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Neu ist ein Hinweis, dass Belege eigenständig und digital mit der Steuererklärung in „Mein ELSTER“ verknüpft werden können. Das Finanzamt kann diese Unterlagen bei Bedarf selbst abrufen, sie müssen also bei Anforderung nicht mehr nachträglich separat hochgeladen werden. Und wenn das Finanzamt dann Belege abgerufen hat, wird das in „Mein ELSTER“ auch angezeigt. Wer eine Einkommensteuererklärung für eine verstorbene Person einreicht, muss künftig zwingend das Sterbedatum angeben. Bei der Religionszugehörigkeit wird nun eine mögliche Änderung in 2024 abgefragt. Hier kann eine 1 für Austritt, eine 2 für Wechsel oder eine 3 für Eintritt eingetragen werden. Bei Versorgungsleistungen aus dauernden Lasten werden Geld- und Sachleistungen künftig getrennt abgefragt. „Viele Änderungen bringen Erleichterungen, doch andere erhöhen die Anforderungen an Nachweise und Angaben“, sagt VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/einkommensteuererklaerung-fuer-2025-aenderungen-pflichten-erleichterungen-171031/

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