Deutscher Bauernverband informiert zu Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherung

Diese rechtlichen Änderungen gibt es zum Jahreswechsel 2025/2026 zu beachten

Zum Jahreswechsel 2025/2026 finden rechtliche Änderungen statt: Ab dem 01.01.2026 beträgt die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 57 EnergieStG wieder wie vor der Absenkung 21,48 Cent je Liter. Ab dem 01.01.2026 soll die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsleistungen (Speisen in der Gastronomie) dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Für Getränke gilt weiterhin der Steuersatz von 19 %. Ab 01.01.2026 werden die steuerlichen Gemeinnützigkeitsregeln erleichtert: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 45.000 € auf 50.000 € angehoben.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt entsprechend der 5. Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (Basis: Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025) zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Zum 1. Januar 2026 steigt auch die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 ihr erstes Lehrjahr starten, müssen von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn gezahlt bekommen. In der gesetzlichen Sozialversicherung steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/rechtliche-aenderungen-zum-jahreswechsel-2025-2026-170237/

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