PKV: Wie Prävention und Gesundheitsförderung wirksam gestärkt werden

Fünf schnelle Maßnahmen, damit Pflege langfristig machbar und finanzierbar bleibt

Im Rahmen der sich an den „Zukunftspakt Pflege“ anschließenden Pflegereform werden Maßnahmen diskutiert, wie Pflege in Deutschland langfristig machbar und finanzierbar bleiben kann. Prävention wird dabei eine entscheidende Rolle spielen als Hebel, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern und zu verhindern – und damit das Versorgungssystem zu entlasten. Dr. Timm Genett, Geschäftsführer Politik im PKV-Verband: „In den kommenden Jahren steigt der Pflege- und Behandlungsbedarf infolge der Alterung massiv. Deshalb haben wir fünf Maßnahmen zusammengefasst, die schnell umsetzbar sind, um Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege wirksam zu stärken.“

1. Pflegegrad 1 konsequent auf Gesundheitsförderung und Prävention ausrichten. Der Fokus sollte auf Beratung, Pflegekursen, Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds liegen.

2. Nahtlosen Übergang von der Pflegebegutachtung zur Pflegeberatung sicherstellen: Pflegebedürftige müssen nach der Begutachtung so schnell wie möglich in die individuelle Beratung geleitet werden.

3. Pflegebedürftige besser beraten – durch verbindliche Standards: Die Normen des Casemanagements müssen endlich verbindlich umgesetzt werden.

4. Qualitätsprüfungen als Instrument für Gesundheitsförderung und Prävention etablieren: Prüfdienste sollten bei der Bewertung von Einrichtungen Prävention und Gesundheitsförderung regelmäßig mitberücksichtigen und dabei auf Defizite hinweisen sowie Handlungsempfehlungen geben.

5. Mit digitalen Schulungs- und Beratungsangeboten Prävention in Pflegeeinrichtungen flächendeckend vorantreiben: Lebensweltenprävention in der stationären und perspektivisch auch in der ambulanten Pflege sollte mit einer digitalen Infrastruktur flankiert werden.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/potenziale-der-praevention-fuer-die-pflege-erschliessen-5-schnell-umsetzbare-massnahmen-170801/

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