Bei rund 24 Millionen Haushalten in Deutschland sind Glasfaserleitungen bis an die Grundstücksgrenze verlegt, tatsächlich angeschlossen sind aber erst rund 13 Millionen. Der Grund: Der Glasfaserausbau in Gebäuden war bislang nicht ausreichend definiert. Die neue VDE Leitlinie 0800-730 schafft nun eine technische Grundlage, die noch dazu den Ausbau vereinfacht, beschleunigt und Kosten einspart – sogar bevor der EU Gigabit Infrastructure Act (GIA) in Deutschland in bundesrechtliche Vorgaben überführt ist.
Bislang waren Glasfasern in der Muster-Richtlinie über brandschutzrechtliche Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) so zu behandeln, als ob sie wie elektrische Kabel eine intrinsische Brandgefahr bergen. Aufgrund dieser technisch falschen Festlegung war eine Installation in Fluchtwegen nur mit einem Brandschutzkanal erlaubt, eine teure und aufwändige Lösung. Bei der Arbeit an der VDE Leitlinie 0800-730 im DKE Arbeitskreis DKE/AK 412.6.7 wurde unter anderem dieses Problem identifiziert und in die laufende Überarbeitung der MLAR eingespeist. Die neue MLAR-Version wird festhalten, dass Glasfasern mit Gebäudeklassifikation in einem Metallkanal oder als Klebefasern in Fluchtwegen verlegt werden können. „Da die MLAR hochkomplex ist, war unser Anspruch bei der Erarbeitung der Leitlinie, die technischen Anforderungen praxisnah und verständlich darzulegen“, so Thomas Sentko, Normungsmanager Breitband, Glasfaser- & Steckverbinder-Technologie im VDE. „Somit können Glasfasern künftig einfach, kostengünstig und zeitsparend verlegt werden.“
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