1 Jahr neues Energiewirtschaftsgesetz: Gaswettbewerb im Schneckentempo / Energiepreise auf Rekordhöhe
(Essen) Über ein Jahr nach In-Kraft-Treten des Energiewirtschafts¬gesetzes (EnWG) ist der Erdgasanbieterwechsel für Industrie und Gewerbe immer noch eine komplizierte Ausnahme. Die Ankündigung der Gaswirtschaft, ab 1. Oktober 2006 könnten auch Haushalte ganz einfach die Gaslieferanten wechseln, bleibt eine leere Versprechung. Die Realität sieht anders aus: Auf massiven Druck der Gaswirtschaft wird das EnWG - von der Politik geduldet - regelrecht missachtet!
Das EnWG verlangt: Eine möglichst geringe Anzahl von Marktgebieten in Deutschland und gibt das 2-Vertragsmodell vor - Kunden haben einen Vertrag am Einspeise- und einen am Ausspeisepunkt. Der Weg dazwischen interessiert die Kunden nicht, den Weg müssen die Netzbetreiber in Kooperation ermöglichen.
Realität ist: 19 Marktgebiete, für die jeweils 2 Verträge benötigt werden, also leicht mal 4, 6 oder 8 Verträge mit ganz verschiedenen Netzbetreibern. Dazu kommt noch ein dem Gesetz vollkommen zuwider laufendes alternatives Optionsmodell für den Netzzugang, welches einen entstehenden Wettbewerb weiter erschwert. Von Kooperation gar im Sinne der Kunden oder des Gesetzes keine Spur!
Der VIK-Vorsitzende Dr. Volker Schwich dazu: Mir ist vollkommen rätselhaft, wie es der Gaswirtschaft gelingen konnte, ihr dem 2-Vertragsmodell des § 20 im EnWG absolut zuwider laufendes Optionsmodell überhaupt ernsthaft in die Diskussion zu bringen! Dennoch müssen wir uns heute mit den daraus erwachsenen Nachteilen für die Marktöffnung auseinandersetzen.
Dabei ist gerade ein reibungsloser und unkomplizierter Netzzugang für den Anbieterwettbewerb genauso notwendig wie eine ausreichende Anbieterzahl. Weder im Erdgas- noch im Strommarkt kann davon die Rede sein. Viel zu hohe deutsche Strom- und Erdgaspreise sind die Folge (Bild Seite 2). Weder der Strom- noch der Erdgasmarkt funktioniert unter Wettbewerbsgesichtspunkten. Im Strommarkt ist das im Wesentlichen auf vier Stromproduzenten konzentrierte enge Anbieteroligopol das größte Hindernis. Neben den ausstehenden Maßnahmen der Bundesnetzagentur zur Verbesserung des Netzzugangs und der bevorstehenden Anreizregulierung zur Effizienzsteigerung bei den Netzbetreibern muss das Emissionshandelssystem endlich repariert werden. Es kostet die Verbraucher zu Gunsten der Stromunternehmen 4 bis 5 Mrd. Euro jährlich. Das Bundeskartellamt prüft nach wie vor die VIK-Beschwerde zur ungerechtfertigten Einpreisung der kostenlosen CO2-Zertifikate. Die Politik hält sich mit Maßnahmen zur Lösung dieses schwerwiegenden Fehlers bisher leider zurück.
Die jüngsten Aktivitäten des Wirtschaftsministers Glos zur Novelle des Kartellrechts sind vor diesem Hintergrund aus VIK-Sicht richtig. Sein Vorhaben einer Anpassung des Kartellrechts an die besonderen Gegebenheiten des Energiemarktes kann den Fortschritt auf dem Energiemarkt in Gang setzen. Hier sind insbesondere der Sofortvollzug, die Beweislastumkehr und der Preishöhenmissbrauch zu nennen. Mit einem wirksameren Kartellrecht könnte das Bundeskartellamt schlagkräftig die beginnende Regulierung der Netzmonopole unterstützen und für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten sorgen.
Mit großem Unverständnis vernimmt der VIK nun Meldungen, nach denen das Bundeskanzleramt diese Glos-Initiative gestoppt haben soll. Ziel des Kanzleramtes sei mehr Wettbewerb im Energiemarkt. Wie ein Stopp der Kartellrechtsnovelle den deutschen Energiemarkt diesem Ziel näher bringen kann, ist dem VIK rätselhaft. Der Verband unterstützt ausdrücklich das Vorhaben von Wirtschaftsminister Glos. Dies kann der Versorgungswirtschaft zweifellos nicht gefallen, würde aber Schwung in den deutschen Energiemarkt bringen.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Roland Schmied, Pressesprecher
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430
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