Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

5 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz / Eine lesbisch-schwule Erfolgsgeschichte

(Berlin) - Am 1 August 2002 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Zum heutigen (1. August 2006) fünften Jahrestag erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die "Lebenspartnerschaft" ist eine Erfolgsgeschichte: In den letzten fünf Jahren ist es gelungen, das Lebenspartnerschaftsrecht so zu verbessern, dass Lebenspartner jetzt zivilrechtlich, in der gesetzlichen Kranken-, Pflege,
Unfall- und Rentenversicherung sowie im Ausländerrecht völlig mit Ehegatten gleichgestellt sind. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vom 17.07.2002 bekräftigt, dass Lesben und Schwule keine Bürger zweiter Klasse sind und dass deshalb der Gesetzgeber für die Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorsehen darf, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.

Leider hapert es aber wegen des Widerstands der CDU/CSU bei diesen "gleichen Rechten" noch immer. Lebenspartner müssen zwar genauso für einander einstehen wie Ehegatten und entlasten dadurch den Staat bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie werden aber bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer noch immer wie Fremde behandelt. Verpartnerte Beamte erhalten keinen Familienzuschlag und für ihre Partner keine Hinterbliebenenpension und keine Beihilfe.

Ähnlich verhält es sich mit dem Recht der Bundesländer. Nur die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben Lebenspartner in ihrem Landesrecht völlig mit Ehegatten gleichgestellt. In den anderen Bundesländern ist dies nur punktuell und nur bei belastenden Regelungen geschehen.

Sichere Zahlen, wie viele Lesben und Schwule in den letzten fünf Jahren eine Lebenspartnerschaft begründet haben und wie viele Lebenspartnerschaften inzwischen wieder aufgehoben worden sind, gibt es nicht. Die letzten uns bekannten Zahlen stammen von Ende 2004. Eine Umfrage der "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen" bei den Innenministerien der Länder hat damals ergeben, dass zum Ende des Jahres 2004 von 12.500 bis 14.000 Lebenspartnerschaften auszugehen war. Wenn man diese Zahlen hochrechnet, kommt man auf rund 16.000 bis 19.000 Paare. Es können aber auch weniger oder mehr sein.

Diese Unsicherheit beruht auf der Blockadepolitik der CDU/CSU, die nach wie vor aus ideologischen Gründen eine Eingliederung der Lebenspartner in das Personenstandsrecht (Standesamt) ablehnt und die andererseits in den von ihr dominierten Bundesländern nicht dafür gesorgt hat, dass die dort begründeten Lebenspartnerschaften einwandfrei erfasst werden. Das bringt auch viele praktische Probleme. Z.B. können Nachlassrichter, die einen Erbschein ausstellen müssen, zurzeit nicht sicher feststellen, ob die Lebenspartnerschaft des Verstorbenen vor seinem Tod wieder aufgelöst worden ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

(bl)

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