Pressemitteilung | Deutsches Studierendenwerk

500 Euro sind nicht per se sozialverträglich

(Berlin) - Das Deutsche Studentenwerk (DSW) kritisiert die Entscheidung der unionsgeführten Länder, Studiengebühren mit einer Obergrenze bei 500 Euro im Semester einführen zu wollen. DSW-Präsident Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens erklärt: „Eine Obergrenze bei circa 500 Euro Studiengebühren im Semester ist nicht per so sozialverträglich, wenn man die tatsächlichen Einnahmen der Studierenden berücksichtigt. Mehr als ein Viertel hat gemäß unserer aktuellen Sozialerhebung weniger als 600 Euro im Monat zur Verfügung, für sie bedeuten 500 Euro Studiengebühren im Semester eine erhebliche Belastung von rund 83 Euro monatlich. Das sind fast 15 Prozent des Budgets!“ Rinkens Forderung: „Erstens müssen alle BAföG-Empfänger von Studiengebühren freigestellt werden und zweitens dürfen Gebühren über diese generelle Freistellung hinaus nur gestuft nach der Leistungskraft, das heißt nach den tatsächlichen studentischen Einnahmen erhoben werden.“

Die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen verständigten sich am Freitag auf so genannte „Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studienbeiträge“. Die auf etwa 500 Euro im Semester begrenzten Studiengebühren, die entweder während des Studiums oder danach über ein zinsgünstiges Darlehen „nachlaufend“ bezahlt werden, sollen zweckgebunden für eine bessere Lehre und bessere Studienbedingungen eingesetzt werden. Die Rechnung lautet: 500 Euro pro Semester bei rund zwei Millionen Studierenden ergeben zwei Milliarden Euro zusätzliche jährliche Einnahmen.

Das Deutsche Studentenwerk bezweifelt, dass diese Rechnung bei einer sozialverträglichen Ausgestaltung aufgeht. DSW-Präsident Rinkens: „Folgt man unserem Vorschlag, die BAföG-Empfänger von Gebühren freizustellen und darüber hinaus die Gebühren gestaffelt zu erheben, kommt natürlich weniger in die Kasse. Das ist der Preis einer Sozialverträglichkeit“, betont Rinkens, „die diesen Namen auch verdient.“

Rinkens ruft insbesondere in Erinnerung, dass die Studierenden in Deutschland ihren Lebensunterhalt aus drei Quellen bestreiten: Zuwendungen der Eltern, Nebenjobs, BAföG. Nur 2 Prozent der zwei Millionen Studierenden finanzieren sich unter anderem über Stipendien, lediglich 1 Prozent nimmt einen Bildungskredit oder ein Darlehen in Anspruch. Rinkens: „Von einem flächendeckenden Kreditprogramm sind wir in Deutschland ebenso weit entfernt wie von einem ausgebauten Stipendiensystem. Wenn die Länder wirklich Studiengebühren über Darlehen finanzieren wollen, müssen sie jetzt den Studierenden entsprechende konkrete Angebote nennen können. Auf das noch nicht realisierte Angebot der KfW-Bankengruppe zu verweisen oder andere Banken schlicht aufzufordern, sich zu engagieren, reicht keinesfalls.“ Rinkens mahnt zudem an, dass die Kredite zur Finanzierung von Studiengebühren für die Studierenden kalkulierbar und auf ein vertretbares Maß begrenzt sein müssen. „Sonst sitzen die Studierenden nach dem Abschluss womöglich in der Schuldenfalle.“

Rinkens bezweifelt überdies, dass sich mittelfristig die Obergrenze bei circa 500 Euro politisch durchhalten lässt: „Die Erfahrung mit anderen Ländern, die Studiengebühren erheben, zeigt, dass sie schon in kürzester Zeit hochschnellen.“

Sein Fazit: „Die zu allgemein formulierten Eckpunkte garantieren noch keine Sozialverträglichkeit, denn der Teufel steckt im Detail, will sagen: in der Umsetzung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Studentenwerk e.V. Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Telefon: 030/297727-0, Telefax: 030/297727-99

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