Pressemitteilung | Markenverband e.V.

7. Kartellnovelle im Bundesrat: Erfolg für den Mittelstand / Markenverband begrüßt grundlegende Änderungsvorschläge

(Wiesbaden) - Der Bundesrat hat in seiner gestrigen (10. Juli) Sitzung zahlreiche grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf für ein neues Kartellrecht gefordert, die auch den Bedürfnissen der Markenartikelindustrie Rechnung tragen und vom Markenverband deshalb ausdrücklich begrüßt werden. Setzt sich der Bundesrat mit seinen Vorschlägen durch, werden insbesondere weitere Machtverschiebungen zum Nachteil von Lieferanten verhindert; die Liberalisierung des Rechts würde wirksam durch eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht begleitet.

"Der Regierungsentwurf ist teilweise, insbesondere was die Machtbalance zwischen Industrie und Handel betrifft, äußerst nachteilig für die Markenartikelindustrie und den Wettbewerb insgesamt. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ansätze wirken dem entgegen und stärken die Position des Mittelstands sowohl auf Hersteller- als auch auf Handelsseite", zeigt sich Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, zufrieden.

Der Markenverband, Repräsentant von knapp 400 markenorientierten Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, vertritt einen Jahresumsatz von über EUR 330 Mrd. und 1,6 Mio. Beschäftigte. Den Novellierungsbestrebungen hatte der Verband von Anbeginn konkrete Vorschläge zur Seite gestellt, so die nun vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der Missbrauchsaufsicht und die Streichung unnötiger nationaler Verschärfungen in den §§ 4, 23 GWB. Dem Markenverband geht es darum, nationale Spielräume möglichst auszuschöpfen. "Die Übererfüllung der Brüsseler Vorgaben durch den Regierungsentwurf verstärkt die Liberalisierungstendenzen im Kartellrecht zum Nachteil des Wettbewerbs", so Horst Prießnitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V. Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/58670, Telefax: 0611/586727

NEWS TEILEN: