Ab 1. Juli gilt der Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk
(Frankfurt am Main) Am 1. Juli 2007 tritt der Mindestlohn für die 850 000 Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk in Kraft. Voraussetzung hierfür war die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Mindestlohn ist ein weiterer Baustein zu menschlicheren Arbeitsbedingungen und fairem Wettbewerb in dieser Branche, sagt Frank Wynands, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zuständig für das Gebäudereinigerhandwerk. Der Mindestlohn beträgt 7,87 Euro im Westen und 6,36 im Osten Deutschlands.
Auch bisher waren alle Arbeitgeber im Gebäudereinigerhandwerk verpflichtet, den Tariflohn einzuhalten. Allerdings haben sich nur wenige Arbeitnehmer gegen eine Bezahlung unter Tarif gewehrt und ihre Ansprüche vor Gericht geltend gemacht. Die Einhaltung des Mindestlohns überwacht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Ab 1. Juli riskieren Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, hohe Geldbußen und den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit besteht jetzt eine gute Chance Löhne an der Armutsgrenze zu verhindern, sagt Frank Wynands.
Im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk und im Maler- und Lackiererhandwerk hat sich der Mindestlohn bewährt. Dort wurde die Lohnspirale nach unten gestoppt.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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