Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Ab 22. Mai müssen sich Versicherungsvermittler versichern

(Siegen) - Wer muss eine Erlaubnis beantragen und eine Sachkundeprüfung machen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen befasste sich eine Informationsveranstaltung über das neue Versicherungsvermittlergesetz in der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK). IHK-Hauptgeschäftsführer Franz J. Mockenhaupt konnte den Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BKV), Michael Heinz, sowie mehr als 130 Teilnehmer begrüßen.

Heinz betonte, durch das Gesetz werde das Ansehen der Versicherungsvermittler deutlich gestärkt und der Verbraucher besser vor unseriösen Anbietern geschützt. Welche praktischen Auswirkungen das Gesetz für die Kunden hat, zeigte Rechtsanwalt Hubertus Münster, BVK. In Zukunft müsse der Verbraucher bei den Vertragsverhandlungen umfassender als bisher aufgeklärt und informiert werden. Protokolle werden Pflicht und sollen das Besprochene festhalten. Am 22. Mai 2007 ist es so weit. Von diesem Tage an müssen alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater auch eine Berufshaftpflichtversicherung über 1 Millionen Euro nachweisen. Anderenfalls darf keine Versicherung mehr mit ihnen zusammenarbeiten. Die IHK rät deshalb den betroffenen Unternehmen, sich möglichst bald um einen Versicherungsschutz zu bemühen. Betroffen sind auch nebenberufliche Versicherungsvertreter. Selbst Autohäuser, Kaufhäuser, Kreditinstitute und sonstige Betriebe, die zusätzlich Versicherungen anbieten, werden von dem neuen Gesetz erfasst. Vorbei ist auch die Zeit, in der eine Gewerbeanzeige genügte, um sich im Versicherungsgewerbe selbständig zu machen. Vom 22. Mai an ist dafür eine Erlaubnis der IHK und die Registrierung in einem zentralen Register erforderlich. Nur wer durch eine Sachkundeprüfung bei der IHK nachweist, dass er etwas von seinem Fach versteht, hat Aussichten zugelassen zu werden.

"Für Vermittler, die bereits vor dem Jahreswechsel 2006/2007 selbständig tätig waren, gelten Übergangsbestimmungen", so IHK-Geschäftsführer Rudolf König genannt Kersting. "Am leichtesten ist es für diejenigen, die bereits seit dem 31. August 2000 ununterbrochen Versicherungen vermittelt haben. Sie brauchen ihre Sachkunde nicht mehr nachzuweisen." Doch auch sie müssen sich spätestens bis zum 01.01.2009 registrieren lassen. Ein stark vereinfachtes Verfahren gilt für sogenannte Ausschließlichkeitsvertreter. Das sind Vermittler, die ausschließlich Produkte einer Versicherung anbieten. Sie können über die Versicherung registriert werden. Klaus-Detlef Nau, Bezirksdirektor der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, machte deutlich, dass die Versicherungen ebenfalls nur solche Vermittler zur Registrierung anmelden, deren Seriosität und Fachkunde nicht in Frage gestellt ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Tanja Burk, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen Telefon: (0271) 3302317, Telefax: (0271) 330244384

(sh)

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