Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Abbau von Steuerbürokratie: Effizienzvorteile vor allem für die Steuerbürger schaffen

(Berlin) - Das Bundeskabinett will am 23. Juli das „Steuerbürokratieabbaugesetz“ beschließen. Damit sollen Unternehmen verpflichtet werden, ab 2011 alle Steuererklärungen auf elektronischem Wege abzugeben. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt dieses Vorhaben. Die elektronische Übermittlung von Steuerdaten ist grundsätzlich folgerichtig und zeitgemäß, denn auch in den Unternehmen selbst werden Daten zunehmend ausschließlich elektronisch gespeichert und verarbeitet.

Der Bürokratieabbau darf aber nicht allein auf Seiten der Finanzverwaltung stattfinden: Nicht nur auf einer Einbahnstraße Richtung Finanzamt, sondern auch für den Weg von der Finanzverwaltung zurück zum Steuerpflichtigen bzw. dessen Steuerberater muss die elektronische Übermittlung eingeführt werden. Die BStBK fordert daher eine elektronische Rückübertragung des Steuerbescheids mit einer automatischen Abweichungsanalyse. Dies würde die Akzeptanz bei Steuerberater und Mandant deutlich erhöhen.

Bei der Einführung der verpflichtenden elektronischen Abgabe sollten drin-gend die Erfahrungen aus dem Projekt „ELSTER“ berücksichtigt werden: Trotz einer sehr langen Entwicklungszeit ist es bis heute immer noch nicht möglich, beispielsweise Körperschaftsteuererklärungen via ELSTER ab-zugeben. Für die Praxis ist es aber unerlässlich, dass sämtliche Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden können. Die existierenden Programme müssen daher komplettiert und verbessert werden. Bei dem neuen Gesetzesvorhaben muss Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.

Umfassender Steuerbürokratieabbau bedeutet aber nicht nur Verfahrensbe-schleunigung, sondern vor allem auch Steuervereinfachung. Die BStBK emp-fiehlt daher dringend, im Rahmen eines systematischen Normenscreenings jede steuerrechtliche Vorschrift auf ihre Notwendigkeit und Verständlichkeit zu prüfen und so auf eine pragmatische Weise das Steuerrecht zu verschlanken.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 81.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Pressestelle Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

(tr)

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