Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
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Abmahnungen für Abercrombie & Fitch-Ware / Einzelhandelsverbände kontaktieren

(Köln) - Wie der BTE zuletzt von verschiedenen Einzelhandelsverbänden erfahren hat, hat die renommierte Anwaltskanzlei Dr. Winterstein/Dr. Ruhrmann aus Frankfurt/Main in den letzten Wochen wegen einer Markenrechtsverletzung alle Einzelhändler abgemahnt, die Kleidungsstücke unter dem amerikanischen Label „Abercrombie & Fitch“ anbieten oder verkaufen bzw. in den Markt bringen oder gebracht haben. Dies sollen in Deutschland mehrere hundert Modehändler sein.

Bezogen wurde die Abercrombie & Fitch-Ware in diesen Fällen über den Großhändler Gerondio GmbH, der dafür bereits Ende 2005 abgemahnt worden sein soll. Ein anschließend angestrebter Vergleich ist aber wohl nicht zustande gekommen, so dass Abercrombie & Fitch über die beauftragte Kanzlei nun die Einzelhändler direkt in Anspruch nimmt. Die Kundenliste der Großhandelsfirma, die diese Waren in Deutschland unter Verstoß der für ein amerikanisches Unternehmen geschützten Marke an den Einzelhandel lieferte, liegt den Anwälten vor.

Die Abmahnung ist gemäß Markenrecht berechtigt. Ein Einzelhändler kann sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen, wenn er Plagiate in den Verkehr bringt. Der Markeninhaber hat gegen ihn Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft gemäß §§ 14, 19 Markengesetz.

Verbunden mit der Abmahnung sind Anwaltsgebühren in Höhe von über 2.000 Euro. Zugrunde liegt hier ein Streitwert von 150.000,- Euro aus dem sich diese Anwaltsgebühr berechnet. Der Streitwert in Markensachen bewegt sich regelmäßig in dieser Größenordnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der einzelne Händler nur wenige Plagiate in Umlauf gebracht hat. Maßgeblich ist vielmehr der Wert der verletzten Marke. Eine Absenkung des Streitwerts ist theoretisch zwar möglich, in der Praxis aber äußerst schwierig.

Grundsätzlich besteht bei solchen Abmahnungen ein Regressanspruch des betroffenen Händlers gegenüber seinem Lieferanten. Dies hat der Lieferant im Fall Abercrombie & Fitch seinen Handelspartnern wohl auch zugesagt. Allerdings ist nach BTE-Informationen bislang noch kein Geld vom Großhändler an die abgemahnten Einzelhändler geflossen. Insofern ist bis dato auch nicht abzusehen, inwieweit eine solche Regressforderung tatsächlich durchzusetzen ist.

BTE-Tipps:
- Setzen Sie sich im Falle einer Abmahnung mit ihrem Einzelhandelsverband vor Ort in Verbindung. Dieser kann zumindest versuchen, im Einzelfall die Abmahngebühr im Verhandlungswege zu reduzieren.
- Ordern oder verkaufen Sie keine Abercrombie & Fitch-Artikel mehr. Diese Empfehlung gilt generell für alle Waren, die ausländische Marken imitieren oder nachempfinden. Das Risiko, auf Ärger und Kosten sitzen zu bleiben, ist in solchen Fällen zu groß!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Jürgen Dax, Geschäftsführer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10

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