Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Abmahnwelle rollt auf Teenager und Eltern zu / Sind Musik-Downloads aus Internet-Tauschbörsen strafbar? / Eurojuris-Rechtsanwalt stellt kostenloses Informationsblatt bereit

(Wuppertal) - Kazaa, BearShare, eMule oder Limewire – Musik-Tauschbörsen im Internet boomen. Mindestens jeder dritte 15- bis 24-Jährige lädt sich aktuelle Hits kostenlos aus dem Netz auf den heimischen PC und MP3-Player. Doch derzeit rollt eine riesige Abmahnwelle auf die Fans des so genannten Filesharing und ihre Eltern zu. Rund 10.000 Verfahren pro Monat werden gegenwärtig bundesweit von Staatsanwaltschaften eingeleitet, schätzen Experten.

Die Musikindustrie will den Urheberrechtsverletzungen nicht länger tatenlos zuschauen. Sie befürchtet enorme Umsatzverluste durch das kostenlose Tauschen von Musiktiteln und Filmen. Den betroffenen Usern, in 95 Prozent Minderjährige, werden saftige Summen angedroht: Zwischen 3.000 und 10.000 Schadenersatz sowie nochmals rund 1.000 für die anwaltliche Abmahnung selbst sollen sie zahlen. Und gleichzeitig steht häufig die Polizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, beschlagnahmt den Computer und leitet ein Ermittlungsverfahren ein wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz.

Schadensbegrenzung ist angesagt

„Ruhe bewahren“, rät Tim Geißler von der Wuppertaler Kanzlei GKS Rechtsanwälte jedem, der eine Abmahnung oder Besuch von der Polizei bekommt. „Nun muss überlegt reagiert werden. Am besten holt man sich Hilfe von spezialisierten Anwälten, sonst kann es richtig teuer werden.“ Die GKS-Kanzlei vertritt bereits mehrere Mandanten, die von der Musikindustrie abgemahnt wurden. Geissler hält als Experte für Urheberrecht und Strafrecht die Forderungen zwar für maßlos übertrieben. Aber: Selbst wenn die meisten User minderjährig seien und ohne Unrechtsbewusstsein und kriminelle Energie gehandelt hätten, gilt in vielen Fällen: Dummheit schützt vor Strafe nicht. „Viele Verfahren werden schließlich eingestellt. Allerdings kommen dann auf die Betroffenen Geldauflagen in dreistelliger Höhe zu. Und nicht zuletzt können noch zivilrechtliche Konsequenzen drohen: von der Unterlassungserklärung bis hin zum Schadenersatz.“

Grundsätzlich gilt also Vorsicht im Internet. Es ist illegal, urheberrechtlich geschütztes Material einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Deshalb sollte man auf keinen Fall selber Musik zum Download anbieten. „Wir raten generell, Musik im Internet zu kaufen, z.B. bei Musicload oder iTunes. Hier wird für den Download bezahlt und damit eine Lizenz erworben“, so Geißler.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

(el)

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