Abschlag von 0,5 Prozent ist rechtswidrig / VdK fordert Aussetzung bei Rentenanpassung 2003
(Berlin) - Die Voraussetzungen für den Abschlag in Höhe von 0,5 Prozentpunkten bei der Rentenanpassung 2003 sind nicht gegeben, weil viel zu wenig Bürgerinnen und Bürger von der Riester-Rente Gebrauch gemacht haben, erklärte in Berlin VdK-Präsident Walter Hirrlinger. Der Abschlag muss daher für 2003 ausgesetzt werden, um danach endgültig zu entscheiden, ob und wann diese Aussetzung unterbleiben kann.
Der VdK will vom Bundeskanzler wissen, ob er an diesem rechtswidrigen Abschlag festhält, erklärte Hirrlinger. Für den Fall, dass der Bundeskanzler keine Änderung der Rentenanpassungsformel in Aussicht stellt, kündigte der VdK-Präsident weitere Schritte für den Frühsommer an.
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung in die Rentenanpassungsformel einen Abschlag um 0,5 Prozentpunkte ab 2003 für acht Jahre eingebaut hat, weil sie davon ausging, dass mehr als 50 Prozent der sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten bis Ende 2002 eine Riester-Rente abgeschlossen haben. Nach Europarecht wäre dann unter dem Gesichtspunkt eines Kollektivrechts die Voraussetzung gegeben, einen solchen Abschlag vorzunehmen. Weil aber nur 10 bis 20 Prozent der Bundesbürger einen Vertrag über die Riester-Rente geschlossen haben, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Das europäische Recht setzt für so genannte Kollektivbewertungen voraus, dass mindestens 50 bis 60 Prozent der in Betracht kommenden Bevölkerung Verträge geschlossen hat. Bei 30 Millionen Versicherten hätten also zwischen 15 und 18 Millionen Versicherte bis Ende des Jahres 2002 eine Riester-Rente abschließen müssen, damit die Rechtsgrundlage für diesen Abschlag von 0,5 Prozent vorhanden ist.
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